Rückgang der Förderung für Energieberatungen: Ein Rückschritt für die Energiewende?

Das sogenannte Heizgesetz von Habeck stieß in der Öffentlichkeit auf wenig Zustimmung. Seit Beginn des Jahres ist eine Tendenz zu erkennen: Die Anzahl der installierten Wärmepumpen sinkt, während vermehrt Gasheizungen eingebaut werden. Es scheint, als reagiere die Regierung mit geplanten Kürzungen auf diese Entwicklung, insbesondere im Bereich der Energieberatungen.

Bislang wurden diese Beratungen zu 80 Prozent vom Staat gefördert, doch ab dem 7. August wird dieser Satz auf 50 Prozent reduziert. Energieberatungen sind essentiell, da sie nicht nur höhere Fördermöglichkeiten für Bauvorhaben wie Wärmedämmung ermöglichen, sondern auch eine Voraussetzung für den Einbau neuer Gasheizungen darstellen.

Das Ministerium hat bisher keine Information darüber gegeben, ob Anträge, die vor dieser Neuregelung gestellt wurden, noch unter den alten Konditionen abgewickelt werden. Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan, welcher eine Voraussetzung für weitere Fördermaßnahmen darstellt, belaufen sich durchschnittlich auf 1.600 bis 2.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Früher waren bis zu 1.300 Euro dieser Kosten durch Zuschüsse gedeckt.

Das Ziel dieser Förderkürzung, laut Ministerium, ist die Reduzierung der Beratungszahlen, da die Nachfrage in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist – von 10.000 Anträgen in 2019 auf 130.600 in 2023, mit über 80.000 Anträgen allein bis Anfang Juli 2024.

Die gesetzlichen Vorgaben der Regierung haben paradoxerweise selbst zu einem erhöhten Bedarf an Energieberatungen geführt. Aktuell beträgt die Wartezeit auf solch eine Beratung bis zu sechs Monate. Erst nach dieser Wartezeit können bei einer Gebäudesanierung Anträge auf weitere Zuschüsse gestellt werden. Eine Reduktion der Förderungen könnte dazu führen, dass das Angebot an Beratern stagniert, während die Nachfrage weiter steigt.

Als mögliche Konsequenz dieser Entscheidung könnte auch die Bauwirtschaft weiter unter Druck geraten, da sich die Vorlaufzeiten für Sanierungsmaßnahmen verlängern könnten. Der Merkur merkte an, dass diese Maßnahme des Wirtschaftsministeriums an die abrupte Streichung der E-Auto-Förderung im Dezember 2023 erinnert. Auch damals wurde der Schritt mit einer angespannten Haushaltslage begründet, was jedoch zu einem deutlichen Rückgang im Markt für E-Autos führte.

Weiterführende Information – Die Wärmewende steht womöglich vor dem Aus: der Absatz von Wärmepumpen nimmt stark ab.

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