Russland stuft Konrad-Adenauer-Stiftung als unerwünschte Organisation ein

Die russische Staatsanwaltschaft hat die Tätigkeiten der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. in Russland offiziell für unerwünscht erklärt. Diese Entscheidung erfolgte am Montag und betrifft auch weitere Organisationen wie die französische Assemblée des Peuples du Caucase, das Schweizer Bildungsunternehmen EF Education First und die polnische Stiftung OSTMOST.

Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft, die er gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax äußerte, verbreitet die Konrad-Adenauer-Stiftung Materialien, welche “die Führung der Russischen Föderation sowie ihre Innen- und Außenpolitik, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und das Justizsystem diskreditieren”.

Der Sprecher ergänzte, dass die erklärten Ziele der Stiftung darin bestehen, die Demokratie zu fördern und die europäische Einigkeit sowie talentierte junge Menschen zu unterstützen.

“Die bewusst provokative Informationspolitik der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. zielt darauf ab, die Beziehungen zwischen Russland und den westlichen Staaten zu erschweren, die politische und wirtschaftliche Isolation Russlands international voranzutreiben und militärische Konflikte in den Gebieten militärischer Operationen zu intensivieren.”

Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die seit 1955 besteht und weltweit mehr als 100 Büros unterhält, ist bekannt für ihre Nähe zur Christlich Demokratischen Union (CDU).

“Wir haben unsere Aktivitäten in Russland sofort nach Beginn des russischen Einmarsches in die Ukraine eingestellt. Seitdem haben wir wie alle anderen deutschen politischen Stiftungen keine Präsenz mehr in Russland”, erklärte ein Sprecher der Stiftung gegenüber AFP.

Der Terminus “unerwünschte Organisation” ist seit 2015 in der russischen Gesetzgebung verankert und verbietet solchen Organisationen unter Strafe, in Russland aktiv zu sein. Auch die Kooperation mit ihnen wird strafrechtlich verfolgt.

Derzeit führen die russischen Behörden eine Liste von über 180 ausländischen und internationalen NGOs, die sie als Bedrohung für die Verfassungsordnung, die nationale Sicherheit oder die Verteidigungsfähigkeit des Landes ansehen.

Mehr zum Thema – Die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde wurde in Russland als “extremistische Organisation” eingestuft.

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