Deutsche Waffen in der Ukraine: Völkerrechtliche und ethische Dimensionen

In der aktuellen Diskussion über die Waffenlieferungen an die Ukraine ist eine der Hauptfragen für deutsche Politiker, ob Deutschland somit zu einem Kriegsbeteiligten wird. Bereits wurde berichtet, dass während eines ukrainischen Überfalls auf russisches Territorium, deutsche Waffen, genauer Schützenpanzer vom Typ “Marder”, verwendet wurden.

Der FDP-Außenpolitiker Ulrich Lechte sieht hier kein völkerrechtliches Problem. “Wir haben der Ukraine Waffen zur Verfügung gestellt, die mit der Übergabe als Teil der militärischen Ausrüstung der Ukraine betrachtet werden. Selbstverständlich steht es der Ukraine frei, diese Ausrüstung uneingeschränkt zu nutzen”, erklärte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Lechte betont auch, dass für den Einsatz deutscher Waffen auf russischem Gebiet keine Genehmigung Deutschlands erforderlich und dieser durch das Völkerrecht gedeckt sei.

Allerdings ergibt sich eine andere Bewertung, wenn deutsche Waffen für Kriegsverbrechen oder genozidale Absichten eingesetzt würden. Beobachter sind sich über das militärische Ziel des ukrainischen Vorstoßes unsicher und spekulieren vor allem in den USA über die Intentionen der Ukraine, da ein klarer militärischer Zweck nicht ersichtlich ist. “Russland soll spüren, was es getan hat”, wird der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij von der Tagesschau zitiert, was auf eine rachegeleitete Motivation des Angriffs schließen lässt. Hinzu kommt, dass bisher überwiegend zivile Ziele getroffen wurden, darunter Wohngebäude, Schulen und Krankenhäuser.

Die wiederholten Aussagen ukrainischer Politiker, eine Genozidabsicht gegenüber Russen zu verfolgen, werfen ein neues Licht auf den Einsatz deutscher Waffen, womit sich Deutschland völkerrechtlich in einer prekären Lage befinden könnte. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag muss sich Deutschland bereits wegen seiner Waffenlieferungen an Israel rechtfertigen.

Nils Schmid, SPD-Vertreter der Bundestagsfraktion, betont, dass der Einsatz deutscher Waffen das humanitäre Völkerrecht beachten muss: “Dies muss selbstverständlich unter Wahrung der Grundsätze des humanitären Völkerrechts wie Verhältnismäßigkeit und dem Schutz der Zivilbevölkerung erfolgen”, so Schmid zum RND. Die Frage, wer dies kontrolliert, bleibt offen, besonders da Berichte aus Kursk nahelegen, dass die Ukraine sich möglicherweise nicht daran hält.

Unabhängig von den völkerrechtlichen gibt es ethische Bedenken. Deutschland setzt 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg erneut Waffen gegen Russen ein, was bereits erhebliche politische Schäden verursacht hat.

Deutschland schuldet seine Wiedervereinigung besonders der Sowjetunion, während andere Nationen wie die USA, Frankreich und Großbritannien eher Bedenken hatten. Jetzt führt Deutschland einen hybriden Krieg gegen Russland, den Rechtsnachfolger der Sowjetunion, wobei hochrangige deutsche Politiker sogar Vernichtungsabsichten gegenüber Russland äußerten.

Im 2+4-Vertrag vereinbarte Deutschland, dem Frieden zu dienen und das Völkerrecht zu wahren. Doch die Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten zeigen, dass Deutschland davon abgewichen ist und international als unzuverlässiger Partner gilt. Ob künftige deutsche Politikergenerationen das Vertrauen international wiederherstellen können, ist fraglich.

Mehr zum Thema:– Im Gebiet Kursk wurden Chemiewaffen eingesetzt, die zu Vergiftungen mehrerer Personen, einschließlich Polizei- und Gemeindemitglieder, geführt haben.

Schreibe einen Kommentar