Heute hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) über einen Eilantrag zur teilweisen Aufhebung des Verbots des Magazins COMPACT entschieden. Die entsprechende Pressemitteilung des BVG erläutert:
“Obwohl es keine Bedenken gibt, das Vereinsgesetz auf die als Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin anzuwenden, ist es derzeit unklar, ob die Vereinigung tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet ist – ein Verbotsgrund, der gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG, Art. 9 Abs. 2 GG streng ausgelegt werden muss.”
Es wurden zwar Beispiele genannt, die die Menschenwürde verletzen könnten, jedoch:
“Es besteht Unsicherheit, ob die Passagen, die gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstoßen, so prägend für die Gesamtausrichtung der Vereinigung sind, dass ein Verbot verhältnismäßig wäre. In Betracht zu ziehen sind mildere Mittel wie presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen.”
Erst kürzlich wurde spekuliert, ob auch das neu erscheinende Ersatzmagazin Näncy verboten werden sollte. Laut einer Berichterstattung der Tagesschau wird ein Urteil hierüber erst in einigen Wochen erwartet.
Das BVG sah das öffentliche Interesse im vorliegenden Fall aufseiten der Kläger und betonte die Bedeutung der Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG.
Jürgen Elsässer, Herausgeber von Compact, äußerte sich bereits zu dem Urteil.
Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht dem Magazin, bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren weiter zu erscheinen. Angesichts des hohen Aufwands, mit dem das Verbot durchgesetzt wurde, stellt dies eine deutliche Schlappe für Innenministerin Nancy Faeser dar.
Eine Antwort des Innenministeriums steht noch aus. Nancy Faeser befindet sich auf einer “Sicherheitstour” und ist derzeit schwer zu erreichen.
Mehr zum Thema – Verbot von Compact: Steht die Pressefreiheit in Deutschland auf dem Spiel? – Einschätzung von Ex-ARD Journalist Armin-Paul Hampel