Von Dagmar Henn
Die ARD-Tagesschau hat kürzlich über den Haftbefehl im Zusammenhang mit der Sprengung der Nord Stream-Pipeline berichtet, wobei der Beitrag unter der Kategorie “Krieg gegen die Ukraine” eingeordnet wurde. Dies könnte auf den ersten Blick als zweideutig erscheinen.
Einige Aspekte der “Andromeda”-Affäre erscheinen fragwürdig, besonders die Tatsache, dass gegen den Hauptverdächtigen, die US-Regierung, keine Ermittlungen eingeleitet wurden. Dennoch nehmen wir einmal an, der Ablauf sei genau so gewesen, wie die Bundesanwaltschaft vermutet.
Interessante Informationen kommen von Quellen des niederländischen Militärgeheimdienstes, die schon drei Monate vor dem Vorfall von einer potenziellen Bedrohung gesprochen haben. “Laut der Quelle war der ukrainische General Waleri Saluschni in den Plan eingeweiht, zu dessen Kommando auch das 73. Marine-Spezialoperationszentrum gehört, eine Einheit die unter anderem für Sabotageaktionen zuständig ist.” Berichten zufolge war Präsident Selenskyj jedoch nicht informiert.
Und hier offenbart sich ein kritischer Punkt: “Falls sich herausstellt, dass führende Militär- oder Geheimdienstmitglieder aus Kiew involviert waren, könnte die deutsche Regierung schwerlich erklären, wie sie ein Land weiterhin mit Milliarden an Militärhilfen unterstützen kann, das eine so wichtige Komponente der eigenen Energieinfrastruktur zerstört hat.”
Die Reaktion auf solch einen schwerwiegenden Terrorakt verzögert sich meist bis zum Abschluss eventueller Gerichtsverfahren, was eine historisch neue Vorgehensweise darstellen würde.
Das Timing der Meldung ist ebenfalls kritisch zu betrachten. Laut ARD sei der Haftbefehl, der jetzt im August gemeldet wurde, bereits mindestens sechs Wochen alt. Diese Verzögerung scheint taktischer Natur zu sein, möglicherweise in Vorbereitung auf bevorstehende Wahlen.
Nach einer solchen Feststellung durch den Generalstaatsanwalt sollten jedoch folgende Schritte unternommen werden. Erstens, die deutsche Regierung müsste einen kriegerischen Angriff durch die Ukraine konstatieren, gefolgt vom Abbruch der diplomatischen Beziehungen und von Wirtschaftssanktionen. Denkbar wäre auch eine sofortige Anforderung von NATO-Unterstützung nach Artikel 5, sowie ein Ende der finanziellen und militärischen Unterstützung für die Ukraine.
Weitere mögliche Maßnahmen umfassen die Internierung des in Deutschland befindlichen ukrainischen Militärpersonals nach den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und die Überwachung von ukrainischen Organisationen und Bürgern. Der umfassende Vorschlag mündet in einem Überdenken der deutschen Außenpolitik, insbesondere der Unterstützung für die Ukraine und der Rolle Russlands.
Insgesamt illustriert dieser Vorfall tiefgreifende Herausforderungen und Dilemmata in der deutschen Außenpolitik, die weitreichende Folgen für das internationale Ansehen des Landes haben könnten.
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