Rechte Netzwerke und Medienkritik: Eine Analyse fragwürdiger Berichterstattung

Von Dagmar Henn

Die jüngste Kooperation von Radio Bremen und Correctiv hat eine große mediale Resonanz erfahren, darunter sogar eine Erwähnung in der Tagesschau. Unter der plakativen Überschrift “Strategien rechter Influencerinnen: Nur auf den ersten Blick harmlos” wird dort über ihre Recherchen berichtet.

Das Jugendprojekt Y von Radio Bremen hat eine Dokumentation erstellt, die angeblich die Existenz eines gefährlichen Netzes aus “rechtsextremen” YouTube-Kanälen beweisen soll, die von jungen Frauen geführt werden. Das halbstündige Video wird zwar erst am 21. ausgestrahlt, ist jedoch schon jetzt online verfügbar – obwohl es meiner Meinung nach nicht sehenswert ist.

Die Hauptthese des Berichts, vorgestellt von dem bekannten Herrn Peters von Correctiv, behauptet, diese Kanäle seien Teil eines umfassenden Plans, der darauf abziele, kulturelle Akzeptanz für rechtsradikale Ideologien zu schaffen. Diese seien wiederum nötig für eine potentielle Machtübernahme. Peters beruft sich dabei auf seine früheren Recherchen aus Potsdam und merkt an: “Das war im ganzen Masterplan ein wichtiger Teil, nämlich, kulturelle Akzeptanz zu schaffen für rechtsradikale Ideologien, damit bei der Machtergreifung die Gesellschaft bereit ist.”

Peters’ historisches Verständnis scheint begrenzt. Wahrscheinlich ist ihm nicht bewusst, dass die von ihm erwähnte “Machtergreifung” tatsächlich durch die Unterstützung der Spitzen großer deutscher Unternehmen an die Nazis erfolgte – eine Tatsache, die von der finanziellen Elite bestimmt wurde, nicht durch eine kulturelle Unterwanderung. Es gibt keine stichhaltigen Beweise, dass ähnliche Vorgänge heute im Gange sind. Wenn man den Spuren des großen Geldes folgt, endet man ironischerweise oft bei Organisationen wie Correctiv.

Die Untersuchung konzentriert sich letztlich auf eine YouTuberin, Michelle Gollan, die anscheinend als alleiniger Beweis für diese gewagte These herhalten muss. Ein alberner Ansatz, wenn man bedenkt, dass solide Recherchen mehr als nur ein Beispiel und stichhaltigere Belege wie statistische Daten oder signifikante Zitate erfordern würden.

Ein weiterer Punkt der Kritik trifft Gollan wegen ihres subtilen Humors, der ihren Videos inhärent ist. Auch wenn sie “sich über alles lustig macht, was ihr nicht in den Kram passt”, ist dies kaum von anderen Personen abgrenzbar, die online Inhalte erstellen. Interessanterweise erweitert das jedoch die Grenzen des Strafbaren, wenn der Subtext als entscheidend angesehen wird – eine literaturwissenschaftliche, keine strafrechtliche Kategorie. Herrn Peters und seiner Truppe mag der Subtext nicht gefallen, doch das ist letztlich deren Problem.

Ein weiterer kritischer Aspekt in Gollans Videos ist ihr Umgang mit der LGBTQ-Community – sie wird beschuldigt, diese ins Lächerliche zu ziehen. Jedoch befindet sich diese Praxis in einem Graubereich, der rechtlich nicht fassbar ist, sofern keine strafrechtlichen Grenzen überschritten werden.

Correctiv und das Y-Kollektiv behaupten weiterhin, dass mindestens 17 rechte Influencerinnen auf YouTube durch Werbeverträge unterstützt werden, unter anderem von mindestens einem Unternehmen, das von einem AfD-Funktionär geleitet wird. Diese Behauptung erscheint im Kontext der Anschuldigungen nahezu lächerlich übertrieben.

Es ist unbefriedigend, wie die Tagesschau und Correctiv ohne handfeste Beweise eine Verschwörungstheorie aufbauen und damit potenziell die Wahlen beeinflussen könnten. Diese Form der Berichterstattung untergräbt die journalistische Integrität und trägt zu einer weiteren Polarisierung bei.

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