Digitale Identität in der EU: Die Einführung der European Digital Identity Wallet bis 2026

Von Felicitas Rabe

Bis zum Herbst 2026 sollen alle EU-Mitgliedstaaten die Einrichtung einer sogenannten “digitalen Brieftasche” realisieren. Diese soll es EU-Bürgern ermöglichen, sich sowohl online als auch offline zu identifizieren und digitale Identitätsdokumente zu speichern. Die “European Digital Identity Wallet”, wie sie bezeichnet wird, wird zwar auf nationaler Ebene implementiert, ist jedoch ein Projekt auf EU-Ebene.

Laut einem Bericht des Magazins Netzpolitik vom letzten Freitag arbeitet das Bundesinnenministerium darauf hin, bis Mai 2025 einen Prototypen einer digitalen Brieftasche zu entwickeln. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) beauftragt, einen Entwurfwettbewerb auszurufen. Der Wettbewerb begann vier Monate zuvor, am 1. April 2024, und zieht aktuell elf Unternehmen an, die darum konkurrieren, die digitale Brieftasche für Deutschland zu entwickeln.

Wer wird die digitale Brieftasche betreiben: privat oder staatlich?

Gleichzeitig hat die EU-Kommission neue Durchführungsrechtsakte erlassen, die die Umsetzung der revidierten eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0) für die digitale Brieftasche vorschreiben. Diese Verordnung umfasst technische Zertifizierungen sowie Protokolle und Schnittstellen, die für die digitale Dokumentenverwaltung nötig sind. Bei der Nutzung der digitalen Brieftasche bleibt es den Bürgern laut eines neuen EU-Gesetzes jedoch freiwillig, wie Netzpolitik berichtet:

“Außerdem sollen die Nutzer:innen transparent bestimmen können, welche Daten sie an wen weitergeben.”

In Deutschland stehen derzeit 40 Millionen Euro für die Entwicklung der nationalen Digitalbrieftasche zur Verfügung. Allerdings besteht weiterhin Unklarheit darüber, wer letztendlich die Verwaltung der digitalen Brieftasche übernehmen wird. Auf eine Anfrage der CDU hin antwortete das Bundesinnenministerium, dass noch keine Entscheidung getroffen sei, ob diese Aufgabe einem Privatunternehmen überlassen oder staatlich gehandhabt wird.

Online-Authentifizierung und Gesundheitsdienste

Die Deutsche Verbraucherzentrale informierte bereits im Juni über das Projekt. Sie wies auf die potenziellen Vor- und Nachteile hin. Mit der “European Digital Identity Wallet” (EUDI-Wallet) bietet die EU eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten, darunter:

  • Speicherung von digitalen Dokumenten wie Personalausweis oder Führerschein
  • Kontoeröffnung
  • SIM-Karten-Registrierung
  • Elektronische Vertragsunterschrift
  • Inanspruchnahme elektronischer Gesundheitsdienste
  • Freigabe digitaler Zahlungen
  • Identitätsnachweis beim Online-Einkauf
  • Zentrale Verwaltung von Reisetickets
  • Abgabe von Steuererklärungen
  • Immatrikulation an Hochschulen
  • Mietwagenbuchung am Flughafen

Allerdings warnten sie auch vor dem Risiko des unberechtigten Zugangs zu sensiblen Daten, die auf einem zentralen Server gespeichert werden.

Förderung der Bürgerbeteiligung für bessere Akzeptanz

Um die Akzeptanz der digitalen Brieftasche zu erhöhen, rief das Bundesinnenministerium Bürger dazu auf, sich aktiv an der Weiterentwicklung zu beteiligen und ihre Vorschläge einzubringen. Diese Initiative soll nicht nur für Transparenz sorgen, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit und Popularität der künftigen EUDI-Wallets garantieren. Informationen zu verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten finden sich auf der Website des BMI.

Weitere Informationen – Der Testbetrieb eines europäischen Impfausweises startet im September.

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