Keine Erhöhung des Bürgergeldes im Jahr 2025 trotz vorheriger Steigerungen

Arbeitsminister Hubertus Heil kündigte an, dass es für das Jahr 2025 keine Erhöhung des Bürgergeldes geben wird. Diese Entscheidung, die er in der Sendung “Frühstart” von RTL und ntv bekanntgab, begründete er mit dem Rückgang der Inflation. Er erklärte, dass die Anpassung der Regelsätze direkt an die Inflationsrate gekoppelt ist, die nun deutlich gesunken sei. Heil betonte:

“Und deshalb ist das, was die Zahlen hergeben und der Rechtsmechanismus so, dass, wie prognostiziert, es zum 1. Januar keine Bürgergelderhöhung gibt. Und das ist auch richtig so.”

Im August 2024 verzeichnete das Statistische Bundesamt eine Inflationsrate von lediglich 1,9 Prozent. Trotz der ausbleibenden Erhöhung des Bürgergeldes, betonte Heil die Wichtigkeit der Unterstützung für Bedürftige:

“Klar ist aber auch: Das ist das Existenzminimum, nicht mehr, aber auch nicht weniger.”

Demnach bleibt der Regelsatz für Alleinstehende im Jahr 2025 bei 563 Euro monatlich, nachdem er im Vorjahr um etwa zwölf Prozent gestiegen war, was nicht ohne Kritik blieb. Derzeit erhalten ca. 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld, von denen mehr als vier Millionen als arbeitsfähig gelten.

Heil plant zudem strengere Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsaufnahme unter Bürgergeldempfängern. Dazu zählt die häufigere persönliche Vorsprache bei den Jobcentern sowie strengere Sanktionen bei mangelnder Mitarbeit. Auch sollen Arbeitswege von bis zu drei Stunden künftig als zumutbar bewertet werden.

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