Seit 1949 ist die UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) die führende Hilfsorganisation für palästinensische Flüchtlinge im Gazastreifen. In jüngster Zeit wurde die Organisation durch unbewiesene Anschuldigungen aus Israel herausgefordert, die behaupteten, die UNRWA unterhalte zu enge Beziehungen zur Hamas. Die UNRWA hat diese Vorwürfe entschieden abgestritten, und laut einem Bericht der Vereinten Nationen hat Israel bisher keine stichhaltigen Beweise für derartige Verbindungen vorgelegt.
Recherchen der Schweizer Zeitung Tages-Anzeiger enthüllten, dass Philippe Lazzarini, der Schweizer Leiter der UNRWA, sowohl von Israel als auch vom Gazastreifen mit Einreiseverboten belegt wurde. Im März wurde ihm die Einreise in den Gazastreifen verweigert, offiziell wegen eines fehlerhaften Formulars. Weitere Versuche im Mai und Juli blieben erfolglos. Sein israelisches Visum lief am 10. April ab und wurde lediglich um einen Monat verlängert, ohne dass auf weitere Anfragen reagiert wurde.
Juliette Touma, Sprecherin der UNRWA, äußerte sich besorgt zu der Zeitung:
“Das ist eine sehr ernste Angelegenheit. Die größte humanitäre Operation der UNRWA befindet sich im Gazastreifen, für die der Generalkommissar verantwortlich ist.”
Ohne Beweise vorzulegen, verteidigte das israelische Außenministerium seine Position folgendermaßen:
“Die UNRWA hat es versäumt, die Infiltration von Terroristen in ihren Reihen und die umfassende Nutzung ihrer Einrichtungen durch bewaffnete Gruppen zu verhindern.”
Weiterhin behauptete das Ministerium, dass Lazzarini und sein Team Israel während eines Konflikts „nicht ein einziges Mal über die Nutzung der UNRWA-Einrichtungen durch die Hamas“ informiert hätten, was einen Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz darstelle.
Das Schweizer Außenministerium EDA äußerte sich ebenfalls und stellte fest, dass Lazzarini – wie vielen anderen hochrangigen UN-Beamten – der Zugang zu Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten verwehrt werde. Das EDA betonte:
“Die zuständigen Stellen im EDA erinnern Israel regelmässig an seine Verpflichtung nach dem humanitären Völkerrecht, einen schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zu bedürftigen Personen zuzulassen und zu erleichtern (…) Dazu gehört auch, dass humanitären Akteuren die notwendigen Bewilligungen erteilt werden, um Hilfe leisten zu können.”
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