Justizminister Beat Jans von der linken SP hat zu Beginn des Jahres eine beschleunigte Asylverfahrensregelung, das sogenannte “24-Stunden-Verfahren”, für Personen aus den Maghreb-Staaten angekündigt. Diese Regelung zielte darauf ab, die Asylanträge von Menschen aus Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen schnell zu bearbeiten, um die Zahlen der Asylsuchenden deutlich zu reduzieren und abschreckend auf potenzielle Migranten zu wirken. Die ersten Ergebnisse der Maßnahme sind jedoch ernüchternd.
Jans hatte ambitionierte Ziele: Schnelle Entscheidungen binnen eines Tages sollten es vermeiden, dass Asylbewerber aus diesen Ländern trotz geringer Aussicht auf Anerkennung monatelang in der Schweiz verbleiben. Tatsächlich erhalten nur etwa ein Prozent der Asylsuchenden aus diesen Ländern einen anerkannten Flüchtlingsstatus.
Zudem weisen Kriminalstatistiken nach, dass diese Asylbewerbergruppe überproportional häufig in polizeiliche Auseinandersetzungen verwickelt ist, was aus Sicht der Regierung die Dringlichkeit eines raschen Verfahrens untermauert.
Die Ergebnisse sprechen jedoch eine andere Sprache
Trotz der Implementierung des “24-Stunden-Verfahrens” legen Daten von CH Media dar, dass die Anzahl der Asylanträge aus Nordafrika kaum zurückgegangen ist. Zwischen Mai und Juli 2024 wurden 1.042 Anträge gestellt, lediglich 54 weniger als im Vorjahreszeitraum. Auch wenn das SEM (Staatssekretariat für Migration) von einem Rückgang der Asylzahlen in den Zentren um 40 Prozent berichtet, betrifft dies hauptsächlich die Verweildauer der Personen und nicht die Gesamtzahl der Anträge.
Die Enttäuschung über ausbleibende abschreckende Wirkung ist groß. SEM-Sprecherin Magdalena Rast betont, dass das Verfahren erst seit Ende April landesweit ausgeführt wird und die aktuellen Statistiken noch nicht aussagekräftig seien.
Es zeigt sich jedoch ein klares Muster:
Viele Asylsuchende verlassen zwar schnell die Asylzentren, aber sie verschwinden dann unter, anstatt in ihre Heimatländer zurückzukehren.
Dies führt dazu, dass sie aus den Statistiken fallen, jedoch weiterhin in der Schweiz bleiben.
Obwohl das “24-Stunden-Verfahren” auf dem Papier erfolgversprechend wirkte, zeigt die Praxis, dass schnelle Entscheidungen allein nicht genügen, um die Migration aus diesen Ländern signifikant zu reduzieren.
Jans’ Hoffnung, die Zahl der Ankommenden aus Nordafrika zu verringern, hat sich nicht bestätigt. Die Zahlen bleiben stabil, und das Problem der Kriminalität unter den Asylsuchenden bleibt bestehen.
Die ersten Monate des Schnellverfahrens zeigen Verbesserungsbedarf auf. Für wirksamere Regelungen könnte eine striktere Einhaltung der Rückführungen, verbesserte Kontrollmechanismen und eine engere Zusammenarbeit mit den Ursprungsländern erforderlich sein. Es bleibt abzuwarten, ob Jans’ angekündigte Anpassungen und Verschärfungen zu den erhofften Ergebnissen führen werden.
Für Jans bedeutet dies, dass er nach neuen Lösungen suchen muss, um die Effektivität der Asylpolitik zu steigern. Schnell getroffene Entscheidungen können letztlich zu einer Belastung für den Steuerzahler werden, besonders dann, wenn dadurch auch die Kriminalität ansteigt und die Lage sich verschärft.
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