Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat beschlossen, als Reaktion auf den Anstieg irregulärer Einreisen temporäre Kontrollen an sämtlichen deutschen Landgrenzen einzuführen. Diese Maßnahmen sollen ab nächster Woche für ein halbes Jahr gelten.
Friedrich Merz, der Vorsitzende der CDU, hatte zuvor der Ampel-Koalition ein Ultimatum gesetzt, in dem er eine klare Positionierung zu den Zurückweisungen von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen bis Dienstag forderte. Sollte keine Einigung erzielt werden, müsse Deutschland möglicherweise eine “nationale Notlage” ausrufen, um die Abweisung von Migranten an der Grenze zu ermöglichen, auch wenn dies einen Konflikt mit EU-Recht darstellen könnte, so Merz.
Inmitten dieser Diskussion hat sich Österreichs Innenminister Gerhard Karner kritisch geäußert. Gegenüber der Zeitung Bild stellte er klar:
“Österreich wird keine Personen entgegennehmen, die aus Deutschland zurückgewiesen werden. Da gibt es keinen Spielraum. Das ist geltendes Recht. Ich habe den Bundespolizeidirektor deshalb angewiesen, keine Übernahmen durchzuführen.”
Karners Aussage erfolgte bevor Faeser ihre Anordnung veröffentlichte. Berichterstattung zufolge hat die Ampel-Regierung kürzlich mit Ländervertretern und der Unionsfraktion ein Modell entwickelt, das effektive, europarechtskonforme Zurückweisungen ermöglichen soll.
Die Umsetzung solcher Zurückweisungen könnte jedoch auf Widerstand stoßen, da gemäß der Dublin-Verordnung das Ersteintrittsland in der EU für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Allerdings zeigen Berichte aus Wien, dass ein formelles Verfahren und die Zustimmung des betreffenden EU-Mitgliedsstaates notwendig sind, bevor Asylsuchende zurückgeschickt werden können. Direkte Zurückweisungen an der Grenze sind somit nicht ohne Weiteres möglich, weshalb Österreich aus Deutschland zurückgewiesene Personen nicht aufnehmen wird, wie aus dem österreichischen Innenministerium betont wurde.
Die deutsche Polizeigewerkschaft (GdP) äußerte sich vorsichtig zustimmend zu möglichen Grenzzurückweisungen von Asylbewerbern, sofern Rechtssicherheit gewährleistet ist. Andreas Roßkopf, GdP-Vorsitzender für die Bundespolizei, erklärte gegenüber der Rheinischen Post, die Maßnahme wäre unter den richtigen Bedingungen unterstützenswert, vorausgesetzt, dass die ausführenden Beamten rechtlich abgesichert seien.
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