Schweizer und italienische Luftwaffen vertiefen Kooperation bei gemeinsamer Übung in Istrana

Vom 9. bis zum 20. September 2024 findet eine bedeutsame gemeinsame Übung der Schweizer und italienischen Luftstreitkräfte in Istrana, Italien statt, wie aus einer kürzlich von der Schweizer Bundesregierung veröffentlichten Mitteilung hervorgeht.

Erstmalig wird eine solche Zusammenarbeit durchgeführt, um die Fähigkeiten der Schweizer Piloten mit denen der Italiener zu vergleichen und weiterzuentwickeln, was insbesondere die Interoperabilität zwischen den beiden Nationen fördern soll.

Die Übung, bekannt als SIFEX, zielt darauf ab, die Verteidigungskompetenz der Schweizer Armee durch internationale Partnerschaften zu stärken. Zu diesem Zweck werden Schweizer F/A-18 Kampfjets sowie Eurofighter und F-35 Kampfjets der italienischen Aeronautica Militare eingesetzt.

Die Schweizer Einheiten werden auf der Luftwaffenbasis Istrana, Heimat der 51° Stormo der italienischen Luftwaffe, stationiert sein.

In diesem Training werden die Schweizer Piloten speziell die Aspekte der grenzüberschreitenden Luftverteidigung vertiefen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Ausbildung junger Piloten, die sowohl tagsüber als auch nachts in Luftkämpfen über dem Meer in niedriger Höhe trainieren werden.

Zudem umfasst das Programm die Planung und Ausführung von kombinierten Luftkriegsoperationen, den sogenannten Composite Air Operations COMAO, und taktische Manöver. Insgesamt werden 50 Mitglieder der Schweizer Armee an diesen Übungen in Italien teilnehmen.

Ein solches Ausbildungsmodul in Italien markiert für die Schweiz eine Premiere und baut auf der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien aus dem Jahr 2004 auf, die gemeinsame militärische Schulungs- und Ausbildungsaktivitäten der Streitkräfte vorsieht.

Die Luftwaffe in der Schweiz stößt bei der Durchführung ihres Trainings auf verschiedene Herausforderungen, darunter eingeschränkte Trainingsräume, Höhen- und Geschwindigkeitsbeschränkungen, beschränkte Betriebszeiten und strenge Auflagen bezüglich der Anzahl der Flugbewegungen, dichter ziviler Luftverkehr und die hohe Bevölkerungsdichte, welche Rücksichtnahme auf die Lärmbelastung erfordert.

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