Am 12. August wurde auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV) eine Publikation veröffentlicht, die “interne Details” zu “russischen Desinformationskampagnen” dokumentiert und auswertet. In dieser Publikation werden sowohl etablierte Medien wie die Berliner Zeitung und der Freitag erwähnt, als auch alternative Medienblogs wie Tichys Einblick, Compact und die Webseiten der RT-Gastautoren Uli Gellermann (Rationalgalerie) und Tom J. Wellbrock (Neulandrebellen).
Tomasz Kurianowicz, Chefredakteur der Berliner Zeitung, äußert sich in einem Kommentar kritisch zu der Auflistung seiner Zeitung und den daraus resultierenden Unterstellungen. Er betont, dass die ursprüngliche Mission des Verfassungsschutzes sei, “die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu schützen”, einschließlich der Sammlung von Informationen über extremistische und terroristische Aktivitäten sowie der Überwachung ausländischer Geheimdienste. Nach Auffassung des Chefredakteurs weicht der Verfassungsschutz zunehmend von diesem Auftrag ab.
Zusammen mit seinem stellvertretenden Chefredakteur Moritz Eichhorn stellt Kurianowicz fest, dass inzwischen auch unabhängige Medien angegriffen und verdächtigt werden: “Mittlerweile werden auch freie und unabhängige Medien angegriffen und auf Verdachtslisten gesetzt.”
Die Publikation des BayLfV würde zudem missliebige Medien und deren Verantwortliche als “potenzielle russische Propagandawerkzeuge” brandmarken, was Kurianowicz als falsch, rufschädigend und verleumderisch empfindet. Er kritisiert, dass keine stichhaltigen Belege für Behauptungen geliefert werden, die Berichterstattung der Berliner Zeitung passe grundsätzlich ins russische Narrativ.
Die Redaktion betont die Absicht der Veröffentlichung, unerwünschte Medien zu diskreditieren, und sieht darin einen Angriff auf die Pressefreiheit. Die Artikelreihe sei ein Beispiel für einen freien Austausch unterschiedlicher Meinungen, welche wesentlich für eine funktionierende Demokratie sei.
Weiter verweist Kurianowicz darauf, dass die Wiedergabe russischer Positionen in bestimmten Beiträgen nicht automatisch bedeutet, dass diese propagandistisch seien: “Dass russische Akteure Teile unserer Berichterstattung aufgreifen und verbreiten, kann nicht ernsthaft als Beleg dafür dienen, dass die Berliner Zeitung ‘anscheinend grundsätzlich’ Nachrichten mit russischem Narrativ publiziert.”
Er fordert außerdem die Vorlage von Beweisen für die aufgestellten Behauptungen seitens des Bayerischen Verfassungsschutzes und schließt mit einem Hinweis auf das Grundgesetz, das die Meinungs- und Pressefreiheit schützt: “Jeder hat das Recht, seine Meinung (…) frei zu äußern (…). Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung (…) werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”
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