Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Google wegen Marktmissbrauchs eine Geldstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zahlen muss. Die Richter urteilten, dass Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig bevorzugt und dadurch seine dominante Marktposition ausgenutzt habe.
Bereits im Jahr 2017 verhängte die EU-Kommission die Strafe, da Google in seinen allgemeinen Suchergebnissen die Angebote seines Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Wettbewerber bevorzugte. Google und der Mutterkonzern Alphabet hatten daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet, scheiterten jedoch sowohl vor dem europäischen Gericht erster Instanz als auch letztlich vor dem EuGH, der die Entscheidung der EU-Kommission bestätigte.
In einem weiteren bedeutenden Fall hat auch Apple eine juristische Niederlage erlitten. Der Streit drehte sich um Steuernachzahlungen in Höhe von rund 13 Milliarden Euro, die von der EU-Kommission gefordert wurden, nachdem Irland dem Unternehmen steuerliche Vergünstigungen eingeräumt hatte. Diese Praktiken wurden von der Kommission als wettbewerbsverzerrend angesehen. Nach einer Forderung aus dem Jahr 2016 wurde das Geld von Apple auf ein Treuhandkonto überwiesen.
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