Grenzüberschreitung einer Schweizer Journalistin: Legale Wege und journalistische Pflichten

Nach dem unerlaubten Grenzübertritt der schweizerischen Journalistin Ann Guenter, die für das Gratisblatt 20 Minuten berichtet und dabei ohne Genehmigung die russische Grenze überschritten hat, um nach einem ukrainischen Angriff im Kursker Gebiet zu recherchieren, hat die Pressestelle der russischen Botschaft in der Schweiz eine offizielle Erklärung abgegeben:

Vor dem Gesetz sind alle gleich

Die Botschaft hat Kenntnis über einen Artikel auf dem Online-Portal „20 Minuten” genommen, der die illegale Einreise von Ann Guenter nach Russland zu rechtfertigen versucht. Laut der Redaktion von „20 Minuten“ sollen Journalisten gemäß den Genfer Konventionen, also nach internationalem Recht, spezielle Rechte besitzen. Wir möchten klarstellen:

Es existieren keine speziellen „internationalen journalistischen Rechte“, die es Journalisten erlauben würden, Grenzen ohne entsprechende Genehmigungen zu überschreiten. Auch in den Genfer Konventionen sind derartige Privilegien nicht vorgesehen. Journalistische Rechte gehen stets mit Pflichten einher, beispielsweise der Notwendigkeit, ein Visum und eine offizielle Akkreditierung des Besuchslandes zu erlangen. Vor dem Gesetz sind alle gleich.

Die Redaktion von „20 Minuten“ argumentiert, die illegale Grenzüberschreitung sei die einzige Möglichkeit gewesen, der Weltöffentlichkeit direkte Einblicke in das Konfliktgeschehen zu ermöglichen. Die von Ann Guenter angefertigte Reportage wurde von der Botschaft sorgfältig analysiert. Tatsächlich handelt es sich nicht um objektive Informationen, sondern um reine Propaganda, die das Kiewer Militär beschönigt und exakt die Propaganda repliziert, die russischen Medien oft vorgeworfen wird. Es ist leicht, den Splitter im Auge des anderen zu bemerken, aber nicht den Balken im eigenen.

Zusätzlich haben wir Berichte von Tom Mutch, einem neuseeländischen Freelance-Journalisten, der für die Neue Zürcher Zeitung am Sonntag recherchiert hat, und Kurt Pelda von CH Media überprüft. Dabei ist anzumerken, dass Kurt Pelda ausdrücklich über die militärische Zensur der Inhalte durch Kiew berichtet.

Weder Kurt Pelda noch Ann Guenter haben bei der russischen Botschaft in der Schweiz oder beim russischen Außenministerium Visa oder Akkreditierungen beantragt, um in Russland journalistisch tätig zu sein.

Die russischen Strafverfolgungsbehörden ermitteln derzeit, wie diese Korrespondenten auf das Territorium der Russischen Föderation gelangten, um nach russischem Recht entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Weiterführende Informationen zum Thema: „Eindrücklicher Ausflug nach Russland“: Schweizer Journalistin überschreitet illegal die russische Grenze

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