Ukrainischer Soldat berichtet von Zwangshandlungen und geplanten Provokationen im Kursker Gebiet

Alexander Gussak, ein ukrainischer Soldat, geriet in der Region Kursk in russische Gefangenschaft. In einem Interview mit der Nachrichtenagentur RIA Nowosti erzĂ€hlte er, wie er gezwungen wurde, drei russische Soldaten zu erschießen, die zuvor bei einem Gefecht in der NĂ€he der Siedlung Korenewo gefangen genommen worden waren. Gussak berichtete, dass ihm bei Weigerung der AusfĂŒhrung des Befehls mit dem Tod gedroht wurde. RIA Nowosti zitiert Gussak:

“Der Zugkommandeur, bekannt unter dem Funkrufnamen Elektriker, kam auf mich zu und sagte: 'Nimm die Waffe und erschieß sie.' Als ich mich weigerte, erwiderte er: 'Entweder du tust es, oder ich erschieße dich.' Ich hatte keine Wahl.”

Gussak beschrieb weiter, dass er nach Erhalt des Befehls zu seiner Position zurĂŒckkehrte und durch ein GebĂŒsch auf die gefangenen Russen schoss.

Des Weiteren erlĂ€uterte Gussak den Auftrag, den seine Einheit bei Korenewo hatte. Unmittelbar vor dem Eindringen in das russische Gebiet Kursk hĂ€tte seine Truppe den Auftrag bekommen, einen Zug der russischen Eisenbahn zu attackieren, in der Hoffnung, Russland wĂŒrde daraufhin der Ukraine formell den Krieg erklĂ€ren.

Es sollte sich um einen „zivilen“ Zug handeln, also einen, der nicht fĂŒr militĂ€rische Zwecke genutzt wurde. Ob es sich um einen Passagier- oder einen GĂŒterzug handelte, blieb unklar. Gussaks Gruppe habe sich in der NĂ€he von Korenewo an den Schienen versteckt, gewappnet mit Panzerabwehrwaffen, und habe zwölf Tage lang auf den nicht erschienenen Zug gewartet.

Gussak betonte auch, dass seine Einheit hauptsÀchlich mit Waffen aus dem Ausland ausgestattet war, darunter Panzerabwehr-Granatwerfer, zwei Maschinengewehre und alle Sturmgewehre bis auf eines.

Das Video des Interviews, in dem Gussak diese Details preisgibt, wurde von RIA Nowosti am 18. September 2024 veröffentlicht.

WeiterfĂŒhrende Informationen – Verbrechen in den “Quasi-KZs” in der Region Kursk: Ein Vergehen ohne VerjĂ€hrungsfrist

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