Erneute Niederlage für die AfD vor Gericht: Vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsens ist die Partei mit einem Antrag gegen das Wahlprozedere für den Einzug von Abgeordneten in den MDR-Rundfunkrat gescheitert. Laut einer Mitteilung des Gerichts am Montag in Leipzig, hat das aktuelle Wahlverfahren, bei dem Abgeordnete des Landtags in den Rundfunkrat entsandt werden, keine Rechte der AfD-Fraktion oder ihrer Mitglieder im Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten verletzt, wie die Welt berichtet.
Bereits im Februar 2022 scheiterte ein entsprechender Antrag im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes. Dieser Befund wurde nun auch im Hauptverfahren bestätigt.
Die Hintergründe dazu: Im November 2021 wählte der Sächsische Landtag Vertreter von CDU, SPD und Linke in den MDR-Rundfunkrat, während der Kandidat der AfD die notwendige Mehrheit nicht erreichte. Kurz vor dieser Wahl hatte der Landtag, auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Grüne, eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, die normalerweise eine Kandidatenaufstellung nach Fraktionsstärke vorsieht. Normalerweise hätte daher die CDU-Fraktion das Recht gehabt, zwei Kandidaten vorzuschlagen und die AfD einen.
Die kurzfristige Änderung erlaubte es nun jedoch allen Fraktionen, Kandidaten aufzustellen. Ein vorheriger Antrag der AfD, diesen Änderungsantrag in den Geschäftsordnungsausschuss zu überweisen, blieb erfolglos. Die AfD sah sich durch das Wahlverfahren und durch das Scheitern ihres Kandidaten in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit, die in der Landesverfassung verankert sind, beeinträchtigt. Der Verfassungsgerichtshof hielt jedoch fest, dass die Aufstellung von Kandidaten aller Fraktionen die Rechte der AfD als Fraktion nicht verletzt. Das Gericht urteilte, dass es verfassungsrechtlich nicht erforderlich sei, die zu wählenden Kandidaten nach Fraktionsstärke zu bestimmen – auch wenn das bisher üblich war. Weitere Anträge der Partei wurden ohne Begründung als unzulässig abgewiesen.
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