Am Dienstag hat der Schweizer Nationalrat in einer Abstimmung den “Holodomor” offiziell als “Akt des Völkermordes” anerkannt. Diese Entscheidung fand mit einer Mehrheit von 123 zu 58 Stimmen statt, wobei sich sieben Mitglieder der Abstimmung enthielten.
Der Nationalrat, der zusammen mit dem Ständerat die Bundesversammlung bildet, repräsentiert die große Kammer des Parlaments der Schweizerischen Eidgenossenschaft und besteht aus 200 Mitgliedern. Im Ständerat sind hingegen die einzelnen Schweizer Kantone vertreten.
Die Initiative für diese Erklärung ging von der Außenpolitischen Kommission des Nationalrats aus.
Auf seiner Webseite erläutert der Nationalrat seine Position:
“Der Nationalrat erkennt Handlungen, die systematisch, großflächig und zielgerichtet darauf abzielen, durch Hunger den Tod einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe ganz oder teilweise herbeizuführen, als Völkermord an.”
Dem Beschluss zufolge wurden durch den “Holodomor” etwa vier Millionen Ukrainer, zwei Millionen Kasachen und mehrere hunderttausend Russen in den Hungertod getrieben.
Die Entscheidung wird nun durch das diplomatische Netzwerk des Schweizer Außenministeriums international kommuniziert, wie es auf der Webseite des Nationalrats weiter heißt.
Russland steht der Kennzeichnung des “Holodomor” als “Völkermord” ablehnend gegenüber. Eine offizielle Stellungnahme des russischen Außenministeriums aus dem Jahr 2007 bezeichnet die Einordnung als “genozidal” als “einseitige Verzerrung der Geschichte”. Dort wird argumentiert:
“Die Deklaration der tragischen Ereignisse jener Jahre als ‘Völkermord’ am ukrainischen Volk stellt eine einseitige Verzerrung der Geschichte zugunsten aktueller politischer und ideologischer Richtlinien dar.”
Mehr zum Thema – der “Holodomor”: Wie die Ukraine eine verheerende Hungersnot in einen nationalen Mythos umwandelte.