Die Diskussionen innerhalb der SPD über ein mögliches Verbot der AfD zeigen eine deutliche Spaltung. Gesine Schwan, die Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, äußerte sich kritisch im Tagesspiegel über solche Pläne:
“Ein Verbotsantrag wäre jetzt politisch kontraproduktiv. […] Er könnte diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die mit den Prinzipien unserer pluralistischen Demokratie weniger vertraut sind und sich deshalb nicht mit ihr identifizieren, weiter in die Arme der AfD treiben.”
Insbesondere in Ostdeutschland herrscht die Befürchtung, dass ein Parteiverbot nachteilige Effekte haben könnte. Juliane Kleemann und Andreas Schmidt, die Vorsitzenden der SPD in Sachsen-Anhalt, fordern, dass ein solches Verfahren auf einem rechtssicheren Fundament stehen müsse. Sie betonen, dass überzeugende Beweise notwendig seien, die klar zeigen, dass die Partei systematisch und gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt.
Auch Robert Habeck, der Wirtschafts- und Klimaminister der Grünen, sprach sich im Gespräch mit RTL für eine beweisbasierte Entscheidung aus: “Dazu braucht es die Beweise. […] Wenn diese vorliegen, dann ja.”
Nach Medienberichten planen Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und der Linkspartei, einen parteiübergreifenden Antrag im Bundestag vorzulegen, um ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht anzustreben. Das Gericht soll entscheiden, ob die AfD verfassungswidrig ist und verboten werden sollte. Dies wurde erstmals von Die Welt berichtet.
Im Lager der AfD scheint man einem potenziellen Verbot gelassen entgegenzusehen, da man glaubt, dass dies der Partei sogar nutzen könnte. AfD-Politikerin Beatrix von Storch äußerte hierzu auf Twitter:
“Ich finde das prima. Ein Verbotsantrag gegen die AfD, getragen von CDU und SPD. Wir werden eine namentliche Abstimmung beantragen. Das delegitimiert jeden einzelnen Antragsteller sowie jeden Zustimmenden und jeden, der sich der Stimme enthält, als Antidemokraten. Nicht einmal Innenministerin Faeser, die uns seit Jahren beobachten lässt, konnte genug Material sammeln, um uns als extremistisch einzustufen. Fahrt nur fort. Das kommt uns nur zugute.”
Von einer Mehrheit für solch einen Antrag im Bundestag ist man allerdings weit entfernt. In keiner der vier Fraktionen gibt es uneingeschränkte Zustimmung für ein AfD-Verbotsverfahren. In der FDP-Fraktion gibt es bislang keinen Unterstützer, und die Abgeordneten des BSW wurden erst gar nicht gefragt. Sollte es zu einem Verfahren kommen, wäre es langwierig und der Ausgang ungewiss. Ein ähnliches Verfahren gegen die NPD scheiterte 2003 am Verfassungsschutz, der die Parteispitze infiltriert hatte.
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