Zunahme der Abschiebungen nach Russland trotz politischer und logistischer Herausforderungen

Seit Beginn des Jahres 2023 haben verschiedene Bundesländer in Deutschland begonnen, Personen wieder nach Russland abzuschieben, wie Untersuchungen von WDR und NDR offenlegen. In dem Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 24. Februar 2023 wurde lediglich ein russischer Staatsangehöriger nach Russland abgeschoben. Vom 24. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024 stieg diese Zahl auf zehn Personen, und bis Ende Juni 2024 wurden bereits 24 Personen abgeschoben. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 wurden insgesamt 280 Abschiebungen nach Russland durchgeführt.

Unter anderem haben Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen in diesem Jahr Abschiebungen nach Russland vorgenommen.

Das bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen erklärte, dass Rückführungen in „hervorgehobenen Einzelfällen“ erfolgen. Eine Sprecherin ergänzte, dass diese Maßnahmen selten und nur in enger Abstimmung mit der Bundesregierung durchgeführt werden. Auf dem Weg zurück nach Russland begleiten Polizisten die betroffenen Personen bis zu einem Zwischenlandeflughafen in einem Drittstaat.

Die Bundespolizei führt aus, dass Abschiebungen über „Kooperationspartner“ in Drittstaaten koordiniert werden, lässt jedoch offen, welche Länder dabei unterstützen. Einem vertraulichen Bericht des Auswärtigen Amtes zufolge, sind Abschiebungen mit Linienflügen aus einem Drittstaat nach Russland generell möglich, allerdings dürfe pro Flug nur eine Person abgeschoben werden. Stornierungen können zu erheblichen Kosten führen.

Ein Problem, das der Bericht hervorhebt, ist die Sorge, dass abgeschobene Straftäter in Russland möglicherweise für den Kriegsdienst rekrutiert oder Regierungskritiker erheblichen Risiken ausgesetzt werden könnten.

Die Linken-Politikerin Clara Bünger kritisiert die deutsche Abschiebepolitik als inkonsequent und moralisch fragwürdig. Sie bemängelt die „doppelten Standards“ in der aktuellen Haltung der Bundesregierung.

Die Durchführung von Abschiebungen nach Russland bleibt jedoch komplex. Seit dem Erliegen des direkten Flugverkehrs zwischen Deutschland und Russland und der weitgehenden Inaktivität des Rückübernahmeabkommens zwischen beiden Ländern, stoßen Rückübernahmeersuchen oft auf Ablehnung durch die russischen Behörden, selbst bei Vorlage eindeutiger Beweise, dass es sich um Straftäter handelt.

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