Das Schweizer Bundesgericht hat das Rechtsmittel der russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa abgewiesen. Diese war gegen ihre Disqualifizierung durch den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) vorgegangen. Das Gericht erkannte keine Fehler in der Entscheidung des Schiedsgerichts, sodass Walijewa nun die Gerichtskosten tragen und zusätzlich die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sowie die Internationale Eislauf-Union für deren Anwaltskosten und Auslagen entschädigen muss.
Bei einem Dopingtest im Dezember 2021 wurden bei der russisch-tatarischen Athletin, die während der Winterolympiade in Peking für Aufsehen sorgte, Spuren von Trimetazidin gefunden. Dieser Stoff wird unter anderem zur Behandlung von Angina pectoris eingesetzt und steht auf der Liste der verbotenen Substanzen.
Trotz des Nachweises nur geringer Konzentrationen von Trimetazidin im Körper Walijewas, was auf einen sporadischen Konsum hindeuten könnte, verhängte der CAS eine harte Strafe. Am 29. Januar 2024 entschied das Gericht, Walijewa rückwirkend vom 25. Dezember 2021 an für vier Jahre zu sperren und alle ihre Ergebnisse seitdem zu annullieren, wodurch das russische Team seine Teammedaille verlor, von der letztendlich die USA profitierten.
Walijewas Verteidigung, sie habe versehentlich aus dem Glas ihres Großvaters getrunken, der ein Medikament mit Trimetazidin einnahm, wurde vom CAS nicht akzeptiert. Ein weiterer brisanter Punkt ist, dass Mitte September enthüllt wurde, dass die WADA ein entlastendes Gutachten unterdrückt hatte: Laut einem Bericht der Associated Press (AP) hatte der ehemalige Leiter des Anti-Doping-Labors, Martial Saugy, ein Experiment durchgeführt, das bestätigte, dass die Kontamination über eine zerdrückte Tablette zu einem positiven Dopingtest führen könnte.
Olivier Niggli, der Generaldirektor der WADA, reagierte darauf mit Besorgnis in einem Schreiben an Günter Younger, den Chef der Abteilung “Intelligence and Investigations”. Die AP zitiert Niggli wie folgt:
“Günter, wir haben ein großes Problem. Wie kann es sein, dass Saugy eine Stellungnahme über Walijewa abgegeben hat, die ihr äußerst positiv gegenübersteht. Wenn das die Meinung der RUSADA ist, dann sollten wir absolut unbeteiligt bleiben. Mit einer solchen Meinung, die vor Gericht verwendet wird, in Verbindung gebracht zu werden, ist ein sehr großes Problem für uns. Wir müssen das dringend unterbinden.”
Trotz der Enthüllungen wurde dieser Test nie erwähnt und Walijewas Verteidigung wurde ohne diese Beweise fortgesetzt. Das Schweizer Bundesgericht hielt die Verurteilung aufrecht, was Fragen bezüglich möglicher sachfremder Erwägungen aufwirft.
Interessanterweise lassen WADA und CAS bei Sportlern aus anderen Nationen teils abstrusere Erklärungen zu. So konnte die polnische Kanutin Dorota Borowska trotz Nachweises des Dopingmittels Clostebol antreten, da sie angab, es sei über ihren Hund in ihren Körper gelangt – eine Erklärung, die vom Schiedsgericht akzeptiert wurde.
Mehr zum Thema ‒ Doping und Doppelstandards: Die Kontroverse um Walijewa bringt die WADA unter Druck.