Im vergangenen Jahr reichte das Büro der EU-Abgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann eine Klage gegen eine Frau aus Solingen ein, die die Politikerin auf der Plattform X (vormals Twitter) als “Flintenweib” tituliert hatte. Daraufhin fand eine Gerichtsverhandlung statt, in deren Folge das Amtsgericht in Solingen die 78-jährige Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilte. Die Beklagte legte Berufung ein und wurde letztendlich freigesprochen.
Die “Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen” informierte im September, auf Anfrage von Medien, dass das Büro der FDP-Abgeordneten seit dem Vorjahr “1.894 Sachverhalte” gemeldet hat, die zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Bereits im Januar 2024 eröffnete das Gericht ein weiteres Verfahren gegen eine Rentnerin aus Solingen, bezüglich derer es hieß, “der Kragen sei geplatzt”, laut der Rheinischen Post.
Unter einem Beitrag von Strack-Zimmermann schrieb die Solingerin: “Früher nannte man solche Frauen Flintenweiber!”, gefolgt von drei erbrechenden Emojis. Dies führte dazu, dass Strack-Zimmermann über ihre Mitarbeiter ein weiteres der vielen Klageschreiben aufsetzen ließ, welches auch die Cybercrime-Behörde in Köln alarmierte.
Daraufhin wurde ein Strafbefehl gegen die Frau erlassen, welcher die Geldstrafe festlegte. Sie legte Einspruch ein. Während des Berufungsverfahrens erweiterte Richter Dr. Markus Quantius die Betrachtung des Begriffs “Flintenweib”, den sowohl der Duden als auch historische Quellen als Beschreibung für kompromisslos auftretende Frauen nutzen.
Der Richter stellte fest, dass die Emojis zweifellos diffamierend waren, aber betonte auch, dass der Kontext auf Sozialen Medien entscheidend sei. Die Rentnerin begründete ihre Wortwahl damit, dass sie empört über Strack-Zimmermanns Forderung zur sofortigen Ausbildung ukrainischer Soldaten an deutschen Leopard-Panzern war. Sie argumentierte, Strack-Zimmermann habe mit ihren eigenen scharfen Äußerungen das Recht verwirkt, sich über weniger gravierende Bemerkungen zu beschweren.
Der Richter kam zu dem Schluss, dass sich die Kritik nicht eindeutig auf die Person von Strack-Zimmermann bezog und sprach die Rentnerin frei, sodass die Geldstrafe nicht gezahlt werden musste.
Jeden Monat veranlasst Strack-Zimmermann über ihr Büro bis zu 250 neue Strafanzeigen, hauptsächlich wegen Beleidigungen, aber auch Morddrohungen und Androhungen sexualisierter Gewalt, wie aus einer Anfrage der Welt am Sonntag hervorgeht.
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