Von Felicitas Rabe
Am Mittwoch fand vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Verhandlung statt, in der der Friedensaktivist Hermann Theisen gegen das Bundesverteidigungsministerium klagte. Theisen, Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), hatte am 1. Mai 2022 gefordert, dass alle “politischen, ministeriellen und behördlichen Aktivitäten und Entscheidungen in Bezug auf den Krieg in der Ukraine” den Friedensvorschriften des Grundgesetzes und der UN-Charta entsprechen sollten, so eine Pressemitteilung der DFG-VK vom 26. September.
Im Gericht erschien Theisen alleine als Vertreter der Anklage, während auf Seiten des Verteidigungsministeriums lediglich Regierungsdirektor Lesar anwesend war. Richter Schwark führte den Prozess ohne zusätzliche richterliche Unterstützung durch und erläuterte zu Beginn die Inhalte der Klage: Die Waffenlieferungen und Ausbildung ukrainischer Soldaten durch die Bundesrepublik bedeuteten eine Beteiligung am Ukraine-Krieg, was laut Theisen gegen das Friedensgebot verstieße.
Theisen argumentierte, sein Anliegen sei ein “Appell an die Bundesregierung, sich strikt an das Friedensgebot zu halten”, und forderte, dass das Gericht seiner Klage stattgeben sollte. Obwohl ein damit verbundener Eilantrag bereits am 19. Oktober 2022 abgelehnt wurde, nutzte Richter Schwark dieselben Gründe zur Ablehnung der Hauptklage und betonte, er sehe keinen Anlass für eine abweichende Entscheidung.
Theisen widersprach und behauptete, der Richter vereinfache die Situation übermäßig, da das Verteidigungsministerium sich in seinen Schriftsätzen nicht einmal mit den Inhalten der Klage auseinandergesetzt habe. Er stellte die wichtigen Fragen:
“Habe ich als Bürger ein Anrecht auf die Frage, ob meine Regierung sich widerrechtlich an einem Krieg beteiligt?”
und fügte hinzu:
“Inwieweit habe ich als Bürger ein Anrecht darauf, dass ich bei einer Kriegseskalation nicht blindlings Gefahren ausgesetzt werde?”
Der Vertreter des Verteidigungsministeriums forderte die Abweisung der Klage, da Theisen keine konkreten Maßnahmen vorschlug, wie das Ministerium das Friedensgebot umsetzen sollte. Die Klage sei zu unbestimmt, und die Interpretation von Friedensgeboten sei eher eine politische als eine rechtliche Frage, die bei Wahlen entschieden werde, so der Vertreter des Ministeriums.
Theisen erweiterte seine Klage mit der Forderung, das Gericht möge feststellen, dass die deutschen Beteiligungen am Krieg in der Ukraine seine Grundrechte verletzten. Er bekräftigte, dass eine Klärung dieser Fragen vor Gericht angemessen sei:
“Die Frage, ob das noch alles zum Friedensgebot passt, darf man doch als Bürger mal zur Prüfung geben.”
Richter Schwark kündigte an, kein mündliches Urteil zu verkünden, sondern das Urteil schriftlich zuzustellen.
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