EuGH bestätigt Asylanspruch afghanischer Frauen aufgrund systematischer Verfolgung durch die Taliban

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem bedeutenden Urteil festgestellt, dass afghanische Frauen, die vor den repressiven Maßnahmen der Taliban fliehen, grundsätzlich einen Anspruch auf Asyl in der Europäischen Union haben. Die schwerwiegenden Einschränkungen für Frauen unter der Taliban-Herrschaft, einschließlich Zwangsverheiratung, häuslicher Gewalt und dem Ausschluss von Bildungschancen, waren ausschlaggebend für diese Entscheidung.

Am vergangenen Freitag erklärte der Gerichtshof, dass die Zwangsverheiratung als ein Akt der Sklaverei anzusehen sei und bereits allein aus diesem Grund ein Recht auf Asyl begründen kann. Ebenso verhält es sich mit dem mangelnden Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslichen Übergriffen.

Die zahlreichen weiteren Diskriminierungen, denen Frauen in Afghanistan ausgesetzt sind, wurden vom EuGH als “systematische Verfolgung” eingestuft. Nach Ansicht des Gerichts werden afghanischen Frauen systematisch grundlegende Menschenrechte abgesprochen, was einer offenkundigen Verletzung der Menschenwürde gleichkommt, so die Pressemeldung des EuGH.

Angesichts der allgemein prekären Situation von Frauen in Afghanistan sieht der EuGH von einer individuellen Prüfung der persönlichen Lebensumstände durch die nationalen Asylbehörden ab.

Die Rechtsfragen, die letztlich zum EuGH gelangten, wurden vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof aufgeworfen, nachdem zwei afghanische Frauen in Österreich um Asyl nachgesucht hatten. Das österreichische Gericht wollte klären, ob die vielschichtige Diskriminierung von Frauen in Afghanistan eine generelle Verfolgungsbewertung nach EU-Asylrecht rechtfertigt. Der EuGH hat diese Auffassung bestätigt und sich damit klar zugunsten der betroffenen Antragstellerinnen positioniert.

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