Christian B., der auch im Zusammenhang mit dem Fall der vermissten Madeleine McCann (“Maddie”) unter Mordverdacht steht, wurde vom Landgericht Braunschweig von mehreren schweren Sexualdelikten freigesprochen.
Trotz des Freispruchs bleibt der 47-Jährige weiterhin inhaftiert, da er eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung verbüßt, die erst im September 2025 endet. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb eine Revision möglich ist.
Nach insgesamt 38 Verhandlungstagen in Braunschweig haben drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Schöffen den Beschuldigten für nicht schuldig befunden.
Die internationale Medienpräsenz des Prozesses war groß, da der Angeklagte ebenfalls im Fall der im Jahr 2007 verschwundenen Dreijährigen “Maddie” verdächtigt wird. Allerdings war dieser Aspekt nicht Bestandteil des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen im “Maddie”-Fall dauern noch an, ohne dass bisher eine Anklage erhoben wurde.
Zu Beginn des Prozesses im Februar wurden Christian B. drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen.
Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme hielt die Staatsanwaltschaft an ihrer Überzeugung fest und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung. Dies hätte zur Folge gehabt, dass B. auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht freigekommen wäre.
Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch, da es an Beweisen mangele und die Glaubwürdigkeit der Zeugen angezweifelt wurde. Christian B. verzichtete jedoch darauf, am vorletzten Verhandlungstag ein letztes Wort zu sprechen.
Weiterführendes zum Thema – Im Fall “Maddie”: Neue Untersuchungen gegen den vermuteten Täter wegen der Vergewaltigung einer Irin.