Im vergangenen Jahr beschrieb die Hauptstadtredakteurin des Spiegel, Ann-Katrin Müller, die Politik und Mitglieder der AfD als “faschistisch”. Diese Beobachtung rief starke Reaktionen hervor, einschließlich des AfD-Politikers Stephan Brandner, der Müller daraufhin in verschiedenen Stellungnahmen als “Faschistin” titulierte. Nun wurde durch den Deutschen Bundestag Brandners Immunität aufgehoben, um rechtliche Schritte gegen ihn zu ermöglichen.
Das Landgericht Berlin hat im Januar 2024 ein Urteil erlassen, das es Brandner verbietet, Müller weiterhin als Faschistin zu bezeichnen. Laut der juristischen Plattform Legal Tribune Online (LTO) wurde Brandner für seine beleidigenden Äußerungen kritisiert:
“Stephan Brandner, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, bezeichnete sie auf X als ‘Faschistin’, später auch ‘Oberfaschistin’ und ‘Spiegel-Faschistin’, und zwar jeweils als Reaktion auf Müller’s Tweets über die AfD.”
Brandner verteidigte sich gegenüber T-Online mit den Worten, Müller sei eine “verbohrte und auf die AfD fixierte Journalistin” und ein “linker Aktivist”. Er behauptet, lediglich seine Meinungsfreiheit ausgeübt zu haben:
“Ich habe nichts anderes getan, als von meinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen.”
Im Januar kam es zu einem Gerichtsbeschluss, in dem klargestellt wurde, dass das Wort “Faschist” dem Vorwurf antidemokratischer und totalitärer Tendenzen gleichkomme. Demnach, so das Gericht, würde Müllers Persönlichkeitsrecht über Brandners Meinungsfreiheit stehen, da die Bezeichnungen “beleidigend und herabsetzend” seien.
In einem früheren Urteil aus dem Jahr 2017 urteilte das Landgericht Hamburg in einem ähnlichen Fall. Hier wurde entschieden, dass die Bezeichnung einer AfD-Politikerin als “Nazi-Schlampe” noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.
Brandner wurde vom Landgericht Berlin bereits zu drei Ordnungsstrafen verurteilt, die zusammen 50.000 Euro betragen.
Zur Aufhebung seiner Immunität erwähnt eine offizielle Regierungswebseite, dass der Bundestag ohne Diskussion eine entsprechende Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung am 10. Oktober 2024 angenommen hat. Brandner selbst äußerte, dass er “den genauen Grund” für diese Maßnahme nicht nennen könne, um einer weiteren Strafe zu entgehen.
Bevor ein Abgeordneter juristisch belangt werden kann, muss das Parlament einer Aufhebung der Immunität zustimmen.
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