Das BSW hat der deutschen Regierung vorgeworfen, im Falle der geplanten Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen die Sicherheitsinteressen Deutschlands zu vernachlässigen und sich der US-Administration unterzuordnen.
Sevim Dağdelen, Bundestagsabgeordnete des BSW, kritisierte in der Neuen Osnabrücker Zeitung Bundeskanzler Olaf Scholz für sein Vorgehen: „Bundeskanzler Olaf Scholz hat in dieser Frage als Vasallenkanzler gehandelt.” Sie argumentierte weiter, dass letztlich Washington die Entscheidungen treffe, während die Risiken von der Bevölkerung in Deutschland getragen würden. Laut Dağdelen opfere der Kanzler „die deutschen Sicherheitsinteressen vollständig den Interessen der US-Administration.”
Diese Kritik entzündete sich nach einer ausweichenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW, die darauf abzielte zu klären, ob die Initiative zur Stationierung der Raketen von den USA oder von Deutschland ausging.
Die Antwort der Bundesregierung lieferte keine direkte Klärung der Frage, betonte jedoch, dass die Maßnahmen der „Stärkung der Abschreckung und Verteidigung in Reaktion auf die von Russland ausgehende Bedrohung“ dienten und die Wichtigkeit der transatlantischen Partnerschaft für Europas Verteidigung unterstrichen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius sprach im Kontext der Stationierungspläne von der Notwendigkeit, eine „Lücke“ in der Verteidigungsfähigkeit zu schließen. Darauf reagierte Dağdelen in der NOZ mit Skepsis: „Weder kann die Bundesregierung die vermeintliche Verteidigungslücke belegen, noch hat sie ein Mitspracherecht beim Einsatz der Waffen für Angriffe auf Russland.”
Die geplanten Waffensysteme, darunter Tomahawk- und SM-6-Raketen sowie sich in der Entwicklung befindende Hyperschallraketen, könnten Ziele in Russland von Deutschland aus erreichen.
Der INF-Vertrag von 1987, welcher die Vernichtung aller landgestützten Nuklearraketen kürzerer und mittlerer Reichweite zwischen den USA und der Sowjetunion vorsah, wurde 2019 von US-Präsident Donald Trump gekündigt. Als Grund wurde angeführt, dass Russland sich durch die Entwicklung neuer Waffensysteme nicht an den Vertrag gehalten hätte. Das BSW hingegen behauptet, Russland habe für den Marschflugkörper 9M729 lediglich eine Reichweite von 480 Kilometern gemeldet und plädiert dafür, dass bisher keine stichhaltigen Beweise für eine Verletzung des Vertrags durch Russland vorlägen.
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