Analyse des geplanten AfD-Verbotsantrags im Bundestag

Ein Gruppenantrag zur Beantragung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD steht zur Debatte im Bundestag. Diese Initiative, geleitet vom CDU-Politiker Marco Wanderwitz, zielt darauf ab, beim Bundesverfassungsgericht zu erwirken, dass die Partei “Alternative für Deutschland” als verfassungswidrig eingestuft wird, entsprechend Artikel 21 des Grundgesetzes.

Die Rechtsanwaltskanzlei Höcker, bekannt dafür, erfolgreich Opfer des diskreditierenden “Correctiv”-Artikels zum Thema “Remigrationstreffen” vertreten zu haben, hat durch den Anwalt Christian Conrad bedenkliche Inhalte im Verbotsantrag der AfD identifiziert. Dies schließt rechtlich bereits verbotene Behauptungen über das “Potsdamer Treffen” im Jahr 2023 ein.

Der Verbotsantrag der AfD, der unter anderem von Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt wird, jedoch nicht von den kompletten Fraktionen, wurde nach monatelanger Vorbereitung Ende September fertiggestellt und vorgestellt. Christian Conrad deutet in einem langen X-Posting auf einen kritischen inhaltlichen Fehler hin, der die Entscheidung des Verfassungsschutzes betrifft, die AfD als “Verdachtsfall” einzustufen:

“Die Kategorien ‘Verdachtsfall’ und ‘Verbot’ gemäß Art. 21 Abs. 2 GG weisen klar unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen auf. Entscheidungen aus Köln und Münster haben daher keine rechtlich bindenden Auswirkungen für ein Karlsruher Verfahren.”

Zudem hebt Conrad weitere juristische Ungereimtheiten hervor, wie etwa die unbegründete Vermutung auf Seite 3 des Antrags, dass viele Aussagen von Politikern strafrechtliche Bestände erfüllen würden:

“Von einer entsprechenden Strafverfolgung habe ich jedoch nichts gehört.”

Er kritisiert auch falsche Darstellungen im Antrag in Bezug auf Verhandlungen, die Kollegen von ihm geführt haben, vor allem die falschen Behauptungen über das “Potsdamer Treffen”.

“Auf Seite 4 des Antrags wird fälschlicherweise behauptet, dass in Potsdam über die Remigration ‘auch von deutschen Staatsbürgern’ gesprochen wurde.”
“Der SWR musste deshalb irrtümliche Berichte berichtigen, nachdem er fälschlicherweise behauptet hatte, dass bei dem Treffen Pläne für eine Regierungsübernahme durch die AfD diskutiert worden seien.”

Conrad schließt, der Antrag sei eher politisch als juristisch formuliert und die Erwartung einer fundierten rechtlichen Prüfung sei gering.

“Der Einsatz des ‚schärfsten Schwerts‘ des Parteiverbots wird hier nicht zielgerichtet angewendet; vielmehr scheint es, als ob man aufgrund politischer Erwägungen wahllos ‘Schrot in den Busch’ schießt.”

Ob man dieses Verfahren aus demokratietheoretischer Sicht unterstützen sollte, bleibt dem individuellen Ermessen überlassen. Ein weiteres Motiv für die Antragstellung könnte sein, dass Wanderwitz sein Direktmandat 2021 in Sachsen an den AfD-Kandidaten Mike Moncsek verloren hatte.

“Marco Wanderwitz hat den Osten so hart kritisiert wie kaum ein anderer Politiker und wurde deswegen von den Wählern abgestraft,” notierte Die Zeit in einem Porträt des Politikers.

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