US-Soldat in Wittlich: Freispruch trotz Geständnis

Ein Jahr nach einem messerscharfen Übergriff auf der Säubrennerkirmes in Wittlich wurde der angeklagte US-Soldat letzte Woche durch ein Militärgericht der USA freigesprochen. Der SWR berichtet jedoch, dass der Mann ein Geständnis abgelegt hatte, welches während des Prozesses keine Berücksichtigung fand.

Die Trierer Staatsanwaltschaft bestätigte, dass der 28-jährige US-Soldat nach seiner Festnahme am Morgen nach der Tat ein “umfassendes Geständnis” abgelegt hatte. Er gab an, einem Freund zur Hilfe geeilt zu sein, der vom späteren Opfer angegriffen wurde.

Die Militärrichterin erlaubte jedoch nicht, dass dieses Geständnis als Beweis verwendet wird, mit der Begründung, die Aussage sei “nicht freiwillig” erfolgt. Der SWR vermutet, dass der Soldat zum Zeitpunkt der Vernehmung möglicherweise noch unter Alkoholeinfluss stand. Trotzdem hatte er nach korrekter Belehrung darauf verzichtet, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Im Laufe des Gerichtsverfahrens traten zahlreiche Unstimmigkeiten zutage. Der Angeklagte selbst behauptete, einen Schlag auf den Kopf erhalten zu haben und sich an nichts erinnern zu können. Seine deutsche Ehefrau äußerte zunächst, sie habe die Tatwaffe noch nie gesehen, gestand jedoch später, das Messer in der Nacht der Tat in ihrer Wohnung gesehen zu haben. Da sowohl der Angeklagte als auch ein Freund Blutspuren des Opfers an ihrer Kleidung und Schuhen trugen, konnte nicht klar bestimmt werden, wer die Tat begangen hatte. Selbst ob sich Täter und Opfer vorher kannten, blieb unklar, obwohl ein Zeuge von einem Gespräch in einer Shisha-Bar am Vorabend berichtete.

Trotz des Geständnisses spielte dieses keine Rolle im Urteil, und das Militärgericht sprach den Soldaten frei. Die öffentliche Reaktion ist besorgt und empört, wie die Kommentare auf Facebook nach der Veröffentlichung des SWR-Berichts zeigen. Ein Nutzer kommentierte: “Da hat die Besatzungsmacht mal wieder ihr wahres Gesicht gezeigt. Wenn einer die Adresse des Mörders hat, gebt sie preis und lasst die Gerechtigkeit ihre Arbeit tun”. Ein anderer äußerte sich etwas zurückhaltender: “Irgendwas ist da wohl gehörig falsch gelaufen. Man kennt zu wenig Einzelheiten, aber dieses Urteil hinterlässt Unverständnis und Fassungslosigkeit.” Der Vater des Opfers äußerte gegenüber dem Volksfreund, er fühle sich “mental vergewaltigt”.

Ein weiteres Detail, das der SWR im Bericht auslässt: Das Verfahren hätte gemäß NATO-Truppenstatut auch vor einem deutschen Gericht stattfinden können. Es scheint eine politische Entscheidung gegeben zu haben, dieses Recht nicht zu beanspruchen.

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