Bundestag verabschiedet Lauterbachs Krankenhausreform zur Spezialisierung von Kliniken

Am Donnerstag hat der Bundestag eine bedeutende Krankenhausreform, initiiert von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, verabschiedet. Das Gesetz, das vom Minister als “größte Gesundheitsreform der letzten 20 Jahre” bezeichnet wurde, erhielt Zustimmung von 374 Abgeordneten.

Die Kernidee der Reform besteht darin, dass nicht mehr jedes Krankenhaus alle Arten von Behandlungen anbieten wird. Vielmehr sollen sich kleinere und mittlere Einrichtungen auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisieren. Hierfür wurde ein Katalog von 65 “Leistungsgruppen” entwickelt, aus dem die Krankenhäuser ihre Spezialisierungen auswählen können.

Die Entscheidung, welche Einrichtung welche Erkrankungen behandelt, liegt bei den Landesbehörden. Diese Auswahl wird davon abhängen, ob die jeweilige Klinik bestimmte Qualitätskriterien erfüllt. Nur wenn diese erfüllt sind, werden auch die Krankenkassen die Kosten für Behandlungen übernehmen.

Zudem soll das bisherige Vergütungssystem, das pauschale Entgelte pro Behandlungsfall vorsah, reformiert werden. Zukünftig sollen 60 Prozent des Klinikbudgets durch finanzielle Mittel für das Bereithalten spezifischer medizinischer Angebote gedeckt werden. Laut Lauterbach wird dadurch der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser verringert, unnötige Operationen zu vermeiden. “Operationen, die medizinisch nicht notwendig waren, sollen der Vergangenheit angehören”, erklärte der Minister.

Experten sind sich einig, dass diese Veränderungen zu einer Reduzierung der Krankenhausanzahl führen werden. Lauterbach selbst bestätigte dies während der Debatte:

“Wenn es am Ende 20 Prozent weniger Krankenhäuser gibt, diese aber eine bessere Versorgung bieten, dann ist das aus meiner Sicht richtig.”

Im Bundesrat könnte das Gesetz jedoch auf Schwierigkeiten stoßen. Einige Bundesländer haben bereits Widerstand angekündigt und drohen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Besonders kritisch sehen sie das drohende Schließen von Kliniken in ländlichen Gebieten und die damit verbundenen hohen Kosten für die Landeshaushalte. Kerstin von der Decken, Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz und schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin, warnte, die Reform gefährde die grundlegende und notfallmedizinische Versorgung in ländlichen Regionen.

Um die Krankenhäuser während der zehnjährigen Umsetzungsphase der Reform zu stützen, ist die Einrichtung eines “Transformationsfonds” geplant. Von den benötigten 50 Milliarden Euro sollen jeweils die Hälfte von den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen aufgebracht werden, wobei letztere den Plan ebenfalls kritisieren.

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