Öffentliche Empörung und juristische Fragen nach US-Freispruch in Wittlich

Der Freispruch eines US-Soldaten durch ein amerikanisches Militärgericht, der beschuldigt wurde, in Wittlich einen jungen Mann tödlich verletzt zu haben, hat weitreichende Reaktionen ausgelöst. Der Volksfreund berichtet, dass Freunde und Familienmitglieder des Opfers eine Demonstration vor der Air Base Spangdahlem planen, um gegen das Urteil zu protestieren. Die Entscheidung hat offensichtlich erhebliche öffentliche Empörung hervorgerufen.

Wie der SWR berichtet, stehen auch politische Fragen zur Debatte, insbesondere warum der Fall von der US-Militärjustiz und nicht von deutschen Behörden behandelt wurde. Es wird zitiert: “Theoretisch hätte die Trierer Staatsanwaltschaft den Fall nicht abtreten müssen. Laut Justizministerium hätten die deutschen Ermittler das Verfahren wieder aufnehmen können, sogar bis zu 21 Tage, nachdem sie es an die US-Behörden abgegeben hatten.”

Ein Zusatzabkommen von 1963, das die Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland regelt, sieht vor, dass bei gravierenden Straftaten, insbesondere solchen, die zum Tod einer Person führen, die deutsche Gerichtsbarkeit greifen könnte. Der Trierer Strafrechtler Ron-Jo Koenen erklärte gegenüber dem SWR: “Bei einer derart schwerwiegenden Tat mit großer öffentlicher Brisanz hätte grundsätzlich die Möglichkeit bestanden, das Verfahren nicht abzugeben.”

Die Angehörigen des Opfers wurden durch die Übernahme des Falls durch die US-Justiz daran gehindert, als Nebenkläger aufzutreten und damit selbst Einfluss auf die Prozessführung zu nehmen. Die Familie prüft nun weitere rechtliche Schritte und überlegt, sich an den Deutschen Bundestag zu wenden.

Der Oberstaatsanwalt aus Trier, Peter Fritzen, erklärte, dass eine erneute Übernahme des Verfahrens durch deutsche Behörden nach einem Urteil des US-Militärgerichts laut NATO-Truppenstatut nicht möglich sei. Unklar bleibt derzeit jedoch, wie die Entscheidung über die gerichtliche Zuständigkeit zustande kam, sei es in der Staatsanwaltschaft in Trier oder im Justizministerium von Rheinland-Pfalz. Selbst der rheinland-pfälzische Innenminister erwähnte das Ereignis und betonte die Wichtigkeit der deutsch-amerikanischen Beziehungen trotz solcher Vorfälle.

Da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, könnten weitere Informationen darüber, wer genau die Entscheidung für die Übergabe an die US-Behörden traf, von politischem Interesse sein. Justizminister Herbert Mertin dürfte ebenfalls informiert gewesen sein. Vielleicht ergeben sich aus dem rheinland-pfälzischen Landtag Initiativen zur Klärung dieser Fragen.

Mehr zum Thema ‒ Wittlicher Messermord: US-Soldat hatte gestanden

Schreibe einen Kommentar