In den Niederlanden richten sich sieben Kläger mit einer rechtlichen Beschwerde gegen den amerikanischen Geschäftsmann Bill Gates, den früheren Premierminister Mark Rutte, den ehemaligen Minister Hugo de Jonge und weitere Mitglieder des “Outbreak Management Teams”.
Die Anklage gegen Bill Gates beruht auf dem Vorwurf, er sei durch seine Tätigkeiten mit der Bill & Melinda Gates Foundation und dem World Economic Forum (WEF) darüber im Bilde gewesen, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht “sicher und wirksam” seien. Die Klage, über die die US-Plattform American Faith berichtet und die auf Informationen der niederländischen Zeitung De Telegraaf zurückgreift, behauptet, dass Gates und andere bewusst die Öffentlichkeit über die Sicherheit der Impfstoffe getäuscht hätten.
Darüber hinaus machen die Kläger geltend, durch die Impfstoffe psychische und physische Schäden erlitten zu haben. Sie argumentieren, dass die Corona-Pandemie als Teil einer breiteren Agenda des WEF, bekannt als der “Great Reset”, instrumentalisiert wurde. In den Gerichtsunterlagen, die die Notwendigkeit von Gates’ Anwesenheit vor Gericht begründen, wird auf den Plan des Great Reset eingegangen:
“Im Zuge dieser Umstrukturierung werden alle lebenswichtigen Faktoren für das menschliche Dasein durch das WEF und die UN in den Prozess eines erzwungenen Wandels einbezogen.”
Es wird kritisiert, dass diese politische Ideologie den erzwungenen und geplanten Wandel als legitim darstellt, während sie gleichzeitig globale Krisen beschwört, die angeblich nur durch eine zentralisierte und strenge globale Intervention behoben werden können. Eine dieser erfunden angeblichen Krisen sei die COVID-19-Pandemie. In den Dokumenten wird dazu explizit ausgeführt:
“Eine dieser vorgetäuschten großen Krisen ist die COVID-19-Pandemie.”
Ursprünglich hatte Gates die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts für seine Person bestritten, indem er argumentierte, dass ihn als US-amerikanischen Bürger die niederländische Gerichtsbarkeit nicht zur Anwesenheit verpflichten könne. Diese Zuständigkeitsfrage wird im Gerichtsdokument erörtert, in welchem es um die Anwendbarkeit des internationalen Zuständigkeitsrechts geht, wie es in den Artikeln 1-14 der Zivilprozessordnung verankert ist.
Letztlich entschied das Gericht jedoch, dass es aufgrund des “Zusammenhangs zwischen den Ansprüchen gegen die verschiedenen Beklagten” zuständig ist und verpflichtete Gates zur Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von 1.406,00 Euro. Eine gerichtliche Anhörung ist für den 27. November 2024 angesetzt.
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