Die Regierung Südafrikas hat bei ihrer Klage gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof noch einmal nachgefasst. Das ist der zweite Versuch, den IGH angesichts der von Israel betriebenen humanitären Katastrophe im Gazastreifen zu deutlicheren Maßnahmen zu veranlassen. Am 26. Januar hatte der IGH die Notwendigkeit provisorischer Maßnahmen bestätigt, die als Teil der südafrikanischen Klage gefordert worden waren, hatte es aber lediglich bei der Anordnung an Israel belassen, das Völkerrecht einzuhalten, und keine konkreteren Anordnungen – wie etwa die zu einem sofortigen Waffenstillstand – erlassen.
Bereits am 12. Februar hatte Südafrika erstmals versucht, zusätzliche provisorische Maßnahmen des IGH zu erwirken. Schwerpunkt in diesem Schreiben war der drohende israelische Angriff auf Rafah, der das Leben von 1,4 Millionen dorthin Geflüchteter bedrohen würde. Ergebnis dieses Schreibens war ein Beschluss des Gerichts, der zwar vermerkte, “dass die jüngsten Entwicklungen im Gazastreifen und insbesondere in Rafah ‘das, was bereits ein humanitärer Alptraum mit regionalen Konsequenzen ist, exponentiell verschlimmern würde’, wie das der Generalsekretär der Vereinten Nationen erklärte”. Dennoch wurde Israel nur ein weiteres Mal dazu aufgefordert, die Anordnung vom 26. Januar umzusetzen.
Das neue Schreiben Südafrikas befasst sich vor allem mit der im Gazastreifen mittlerweile herrschenden Hungersnot:
“Den Palästinensern droht nicht länger ‘die unmittelbare Gefahr des Hungertods’. Mindestens 15 palästinensische Kinder – darunter Säuglinge – sind in Gaza allein in der vergangenen Woche bereits Hungers gestorben, und die tatsächlichen Zahlen dürften weit höher sein. Diese Todesfälle sind ‘menschengemacht, vorhersehbar und absolut vermeidbar’. Vorhersagen lauten, dass sie ohne eine Einstellung der militärischen Handlungen und eine Aufhebung der Blockade nicht linear, sondern exponentiell steigen werden.”
Die sichtbare und völlige Missachtung der Anweisungen des Gerichts durch Israel mache eine Ergänzung der provisorischen Maßnahmen erforderlich. Kernpunkte der südafrikanischen Forderungen an Israel sind eine sofortige Einstellung der militärischen Handlungen im Gazastreifen, eine Aufhebung der Blockade, die Rücknahme aller anderen Maßnahmen, die direkt oder indirekt den Zugang der Palästinenser im Gazastreifen zu humanitärer Hilfe und grundlegenden Diensten behindern, und die Sicherstellung von genug und angemessener Nahrung, Wasser, Treibstoff, Unterkunft, Kleidung sowie die Befriedigung der hygienischen und medizinischen Bedürfnisse.
Israel habe nicht nur die Anweisungen des Gerichts ignoriert, es habe auch mehrfach seiner Verachtung für dieses Gericht Ausdruck verliehen. Die unmittelbare Bedrohung, der sich die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen gegenübersehe und die der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte mit den Worten beschrieb “Es scheint keine Grenzen – keine Worte, sie zu fassen – zu geben in dem Schrecken, der sich vor unseren Augen in Gaza entfaltet”, mache es nötig, die provisorischen Maßnahmen zu ergänzen.
“Südafrika fürchtet, dass dieser Antrag die letzte Gelegenheit darstellt, die dieses Gericht haben könnte, um die Palästinenser in Gaza, die bereits Hungers sterben und jetzt ‘einen Schritt’ vom Hungertod entfernt sind, zu retten … Südafrika fordert das Gericht respektvoll auf, wieder jetzt zu handeln – ehe es zu spät ist – um alles zu tun, was in seiner Macht steht, um die Palästinenser in Gaza vor einem genozidalen Hungertod zu retten.”
Da der Antrag Südafrikas auf Grund der Eilbedürftigkeit die Bitte mit einschloss, über ihn ohne weitere Anhörung zu entscheiden, dürfte eine Entscheidung in Den Haag in den nächsten Tagen ergehen.
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