Faktencheck oder Falschmeldung? Die irreführende Berichterstattung deutscher Medien über NATO-Verträge

Der Journalist Norbert Häring hat neuerlich die Berichterstattung traditioneller Medien zu einem neuen NATO-Marinehauptquartier in Rostock kritisch hinterfragt. Ursprünglich als “NATO-Hauptquartier” deklariert, wurde diese Bezeichnung nach Verweis auf den Zwei-Plus-Vier-Vertrag medienwirksam in “nationales Marinehauptquartier” geändert. Besonderes Augenmerk legt Häring auf die Faktenchecks des Deutsche Welle und des NDR, die er aufgrund von Widersprüchen und überraschenden Antworten bei schriftlichen Anfragen unter die Lupe nimmt.

Häring bezieht sich in seinen neuesten Untersuchungen auf einen als ungenau befundenen Faktencheck des NDR vom 23.10., in dem fehlerhaft behauptet wurde, dass das Stationierungsverbot ausländischer Streitkräfte in Ostdeutschland nur bis 1994 gegolten habe. Er enthüllt, dass eine entsprechende Pressemitteilung der NATO, die das Rostocker Kommando fälschlicherweise als “NATO-Hauptquartier” auswies, stillschweigend entfernt wurde. Trotz offensichtlicher Fehlinformationen ist der kritisierte NDR-Bericht weiterhin online einsehbar.

In einer Anfrage an Sebastian Bruns, einen von der NDR-Redaktion zitierten Experten für maritime Sicherheit, bestätigte dieser zwar seine korrekte Zitierung, gab jedoch zu, dass wichtige Einschränkungen seiner Aussagen weggelassen wurden. So überließ Bruns, laut eigener Aussage im NDR-Beitrag, die völkerrechtliche Bewertung lieber den Experten. Häring kommentiert dies mit:

“Der Hauptexperte, den der NDR für seinen Faktencheck in dieser Völkerrechtsfrage heranzieht, hat sich also dem Sender gegenüber selbst als Nichtexperte eingestuft.”

Darüber hinaus offenbarte Bruns in seiner Antwort, dass seine eigenen Kommentare auf einem DW-Faktencheck basierten, der ebenfalls untersucht wurde. Häring stellt fest, dass dieser Beitrag nicht einmal das behauptet, was Bruns daraus interpretierte, und kritisiert die manipulative Darstellung durch DW, die selbst oberflächliche Leser irreführen könne. Die NDR-Redaktion und Bruns, die er als oberflächliche Leser kategorisiert, seien demnach Opfer der Fehlinformation geworden.

Hinsichtlich der Behauptung, das Verbot der Stationierung ausländischer Truppen in Ostdeutschland sei 1994 abgelaufen, stellt Häring klar:

“Die Beschränkung, dass keine ausländischen Streitkräfte in Ostdeutschland stationiert oder dorthin verlegt werden dürfen, endete aufgrund des 3. Absatzes von Artikel 5 des Vertrags nicht [im Jahr 1994] und gilt auf unbegrenzte Zeit fort. Nur deutsche NATO-Truppen sind seither erlaubt.”

Abschließend fordert Häring, dass öffentlich-rechtliche Sender wie die Deutsche Welle und der NDR ihre Berichterstattung verbessern sollten, anstatt fehlerhafte Faktenchecks zu verbreiten, die selbst Laien als offensichtlich falsch erkennen könnten. Er kritisiert die enge Staatsbindung dieser Sender und plädiert dafür, dass deren faktische Richtigstellungsteams aufgelöst werden, um weitere irreführende Darstellungen zu vermeiden.

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