Deutschland schließt iranische Generalkonsulate als Reaktion auf Hinrichtung eines Doppelstaatlers

Nach der Exekution von Djamshid Sharmahd, einem deutsch-iranischen Staatsbürger, hat Deutschland den Schritt unternommen, alle drei iranischen Generalkonsulate im Land zu schließen. Dies gab Außenministerin Annalena Baerbock am Donnerstag bekannt. Die Schließungen betreffen die Standorte in Frankfurt, Hamburg und München und betreffen somit circa 30 iranische Konsulatsmitarbeiter. Trotz der Schließung der Konsulate bleibt die iranische Botschaft in Berlin operativ und weiterhin verantwortlich für die konsularische Betreuung der rund 300.000 in Deutschland lebenden Iraner.

Baerbock hat den deutschen Botschafter in Teheran zu Beratungen nach Berlin zurückbeordert. Derzeit verfügt Iran über keinen akkreditierten Botschafter in Berlin; der Chargé d’Affaires wurde zu Gesprächen ins Auswärtige Amt gebeten.

Des Weiteren strebt Deutschland auf EU-Ebene nach verstärkten Sanktionen gegen den Iran. Diese Sanktionen sollen sich speziell gegen Personen richten, die am Prozess, der Inhaftierung und der Hinrichtung von Sharmahd beteiligt waren, wenngleich konkrete Details zu den geplanten Maßnahmen zunächst ausblieben.

Sharmahd, geboren in Teheran und aufgewachsen in Deutschland, zog Anfang der 2000er Jahre in die USA und engagierte sich dort in einer iranischen Exil-Oppositionsgruppe. Der Iran beschuldigte ihn, einen Terroranschlag im Land verübt zu haben. Im Sommer 2020 wurde der damals 69-jährige Sharmahd während einer Reise in Dubai vom Iran entführt und befand sich seither in Isolationshaft.

Die Justiz in Teheran warf ihm die Planung und Anleitung von 23 terroristischen Angriffen vor, von denen fünf durchgeführt wurden. Der schwerste Anschlag war eine Bombenexplosion in einer Moschee in Schiras im April 2008, bei der 14 Menschen ihr Leben verloren.

Die iranischen Behörden erkennen die Doppelstaatsbürgerschaft nicht an und behandeln Personen mit iranischer und einer weiteren Staatsangehörigkeit ausschließlich als iranische Staatsbürger.

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