Im Jahr 2023 wurden 525,7 Millionen Euro an Kindergeld von Deutschland aus an Konten im Ausland für insgesamt 320.098 Kinder überwiesen. Hierbei sind 31.954 Kinder von deutschen Eltern betroffen.
Der Hauptanteil dieser Überweisungen erreichte polnische Konten, wo für 121.123 Kinder insgesamt 111 Millionen Euro ausgezahlt wurden. Nach Rumänien flossen 27 Millionen Euro für 31.199 Kinder. Da viele in Deutschland tätige Ausländer aus Polen stammen, haben ihre in Polen lebenden Nachkommen ebenfalls Anrecht auf deutsches Kindergeld.
Die Diskussion um Kindergeldzahlungen ins Ausland entflammte erneut nach einer Razzia in einem Duisburger Hochhaus, bekannt als “Weißer Riese”. Obwohl dort offiziell 300 Kinder gemeldet sind, ließ die geringe Anzahl anwesender Kinder Betrug vermuten. Allerdings sind die Zahlungen für diese meist abwesenden Kinder nicht in den besagten 525,7 Millionen Euro enthalten, da sie innerhalb Deutschlands geleistet wurden.
Jeder Steuerzahler in Deutschland hat grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld, darunter EU-Bürger, Flüchtlinge und Personen mit Asylstatus. Auch Bürger aus Staaten mit entsprechenden Abkommen wie der Türkei, Serbien oder Marokko sind bezugsberechtigt.
Versuche, die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Empfängerlandes anzupassen, sind bisher gescheitert. So passte Österreich 2019 die Familienbeihilfe an, was in manchen Fällen, wie in Großbritannien oder Irland, sogar zu einer Erhöhung führte. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs untersagte jedoch diese Praxis 2022.
Mit Blick auf die ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland: Es wird geschätzt, dass für die ungefähr 340.000 ukrainischen Kinder unter 18 Jahren, von denen 218.000 Schüler sind, ein noch höherer Betrag als das Kindergeld ins Ausland aufgewandt wird.
Weiterführendes Thema – Ein Verband kritisiert, dass die Bundesregierung nicht genug gegen Armut unternimmt.