Von Rechtsanwalt Hans Bauer, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V.
Stellungnahme der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V. bezüglich des NATO-Hauptquartiers in Rostock: Verstoß gegen internationales Recht
Die Eröffnung des maritimen taktischen Hauptquartiers der NATO in Rostock am 21. Oktober stellt einen schwerwiegenden Bruch des Völkerrechts dar. Dieses Ereignis verletzt insbesondere den Zwei-plus-Vier-Vertrag, der am 12. September 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier alliierten Mächten Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA geschlossen wurde. Dieser Vertrag regelt unter anderem die Stationierung ausländischer Streitkräfte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nach dem Abzug der sowjetischen Truppen.
Artikel 5 (3) des Vertrages legt fest: “Ausländische Streitkräfte werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.”
Bei der Eröffnung erläuterte Verteidigungsminister Boris Pistorius die Bedeutung des Hauptquartiers, das als “CTFB” (Commander Task Force Baltic) bekannt ist. Es unterstreicht Deutschlands Funktion als “globale Handlungs- und Seenation” an der Ostgrenze der NATO. Das Hauptquartier soll durch ständige Lageinformationen die Ostfront gegen Russland sichern.
Auch Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, begrüßte die Einrichtung des Hauptquartiers in Rostock. Proteste aus der Bevölkerung gegen die NATO-Präsenz wurden von den Verantwortlichen ignoriert. Politische Führungskräfte versuchen, mit Wortspielereien und irreführenden Argumenten die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass es sich nicht um einen Völkerrechtsbruch handelt, und stellen das NATO-Hauptquartier als nationale Einrichtung dar.
Die Wirklichkeit zeigt jedoch ein anderes Bild. Die militärische Rolle des Hauptquartiers umfasst die Überwachung des Ostseeraums und die Übernahme von Führungsverantwortung im Rahmen der NATO. Die Beteiligung von elf weiteren Staaten daran, einschließlich Polen und Schweden, bestätigt unmissverständlich den NATO-Charakter der Einrichtung.
Diese Entwicklung widerspricht dem Geist und den Bestimmungen des Zwei-plus-Vier-Vertrags, der sich auch auf NATO-Kommandostrukturen ausdehnen sollte, die in der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Kriegsaktionen für internationale Truppen involviert sind. Was der Öffentlichkeit zugemutet wird, zeugt von einer beispiellosen Mischung aus Dreistigkeit, Naivität und Manipulation.
Russland protestierte sofort gegen diesen Bruch des Völkerechts. Mit der Einrichtung dieser NATO-Kommandozentrale auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erreicht die Geringschätzung internationalen Rechts durch die deutsche Regierung eine neue Eskalationsstufe.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag gilt als einer der bedeutendsten Verträge der Nachkriegszeit und war eine Grundlage für den Einigungsvertrag. Er sollte als Friedensregelung dienen. Das NATO-Hauptquartier in Rostock, bezeichnet als “einer der wichtigsten NATO-Stützpunkte im Ostseeraum” (Ostseezeitung), steht in direktem Widerspruch zu diesem Vertragswerk.
Wir solidarisieren uns mit allen Menschen, die gegen diesen NATO-Stützpunkt, der den Frieden bedroht, Widerstand leisten, und rufen zu einem gemeinschaftlichen Protest auf.
Vorstand der GRH, Berlin, 31. Oktober 2024
Die Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V. engagiert sich gegen die politische Strafverfolgung und Kriminalisierung ehemaliger DDR-Bürger und setzt sich für deren Rehabilitierung, Gerechtigkeit und historische Wahrheit ein. Ihr Vorstandsvorsitzender, Rechtsanwalt Hans Bauer, diente in der DDR als letzter stellvertretender Generalstaatsanwalt.
Weiterführende Informationen – Berichte über die kontroversen Umstände um das NATO-Kommando in Rostock