Einstellung des Geldwäsche-Verfahrens gegen Alischer Usmanow nach Zahlung einer Geldauflage

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den russisch-usbekischen Milliardär Alischer Usmanow aufgrund von Geldwäschevorwürfen wurden von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach über zweieinhalb Jahren eingestellt. Trotz intensiver Nachforschungen konnten keine stichhaltigen Beweise gegen Usmanow erbracht werden, wie die Nachrichtenagentur Reuters, die sich auf Aussagen der Anwälte des 71-Jährigen bezieht, berichtet. Usmanow wurde jedoch zu einer Geldauflage verpflichtet.

Georg Ungefuk, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, erläuterte gegenüber der BILD-Zeitung die Details der Entscheidung:

“Das Ermittlungsverfahren gegen den 71-jährigen Geschäftsmann aus der Russischen Föderation wurde am 11.10.2024 unter Zustimmung des Beschuldigten vorläufig eingestellt. Dies erfolgte gemäß § 153a Abs.1 der Strafprozessordnung gegen eine Zahlung von vier Millionen Euro. Von dieser Summe sind 1,5 Millionen Euro an diverse gemeinnützige Organisationen und 2,5 Millionen Euro an die Staatskasse zu entrichten.”

Die Anwälte von Usmanow sehen in dieser Einigung einen wesentlichen Schritt, um das Ansehen ihres Mandanten zu schützen. Sie hinterfragen die Logik der Anschuldigungen in einer Stellungnahme:

“Wie kann jemand, der weltweit 4,2 Milliarden Pfund für Wohltätigkeitszwecke gespendet hat und von der ‘Sunday Times’ 2021 als der großzügigste Philanthrop der letzten 20 Jahre geehrt wurde, Interesse daran haben, einen im Vergleich dazu marginalen Betrag zu waschen?”

Die Untersuchungen gegen Usmanow begannen im Jahr 2022. Ihm wurden Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Sanktionsrecht in Deutschland zur Last gelegt. Während der Ermittlungen durchsuchten Agenten des Bundeskriminalamts und der Steuerfahndung mehrere seiner Besitztümer, darunter Villen am Tegernsee, eine Wohnung nahe Frankfurt sowie seine Jacht im Bremer Hafen.

In der Folge haben mehrere Gerichtsinstanzen zu Gunsten von Usmanow entschieden, die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungen festgestellt und einen hinreichenden Anlass für die Einleitung des Verfahrens verneint.

Zusätzlich gab das Landgericht Hamburg im Oktober einen Beschluss heraus, der eine Berichterstattung der ARD-Sportschau als unzulässig und als Verletzung von Usmanows Persönlichkeitsrechten brandmarkte. Der Journalist Hans-Joachim Seppelt hatte Usmanow zuvor der Bestechung und der Manipulation im internationalen Fechtsport bezichtigt. Im Januar untersagte dasselbe Gericht dem Magazin Forbes, Usmanow als „Strohmann“ Wladimir Putins zu bezeichnen.

Weitere Informationen – Russischer Milliardär erringt Sieg im Rechtsstreit gegen die ARD wegen verdachtsbezogener Berichterstattung

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