Die 42-jährige Benora A. L., eine in Berlin wohnhafte Frau iranischer Abstammung, geriet in rechtliche Schwierigkeiten nachdem sie die Phrase “From the river to the sea, Palestine will be free” in zwei Instagram-Posts Ende Oktober 2023 teilte. Daraufhin wurde sie zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt, wie das Landgericht Berlin entschied.
Während der Gerichtsverhandlung gab Benora A. L. an, sie habe die Posts als Reaktion auf ihrer Meinung nach unzutreffende Medienberichterstattung über Israels Aktivitäten im Gazastreifen veröffentlicht, berichtete die Berliner Morgenpost.
Laut dem RBB ist die von Benora verwendete Parole seit etwa einem Jahr von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten. Die Anwendung dieses Verbots bleibt jedoch rechtlich umstritten, da bundesweit die Gerichte unterschiedlich darüber entscheiden. Zum Urteil des Landgerichts Berlin, das eine Geldstrafe von 1.300 Euro, aufgeteilt in 130 Tagessätze, vorsah, äußerte sich die Staatsanwaltschaft gegenüber der Deutschen Presse-Agentur:
“Das Urteil des Berliner Landgerichts ist das erste, bei dem im Kontext mit der Parole auf ein Verwenden von Kennzeichen einer Terrororganisation entschieden worden ist.”
Ein maßgeblicher Punkt im Verfahren war laut der Berliner Morgenpost der Einsatz eines authentischen Bildes des Qassam-Führers Abu Obaida, wodurch der Fall als Staatsschutzdelikt vor dem Landgericht verhandelt wurde.
Im Vergleich dazu hatte das Berliner Amtsgericht Tiergarten eine Frau zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, die diese Parole bei einer Demonstration benutzte, mit der Begründung, es handele sich um eine “Billigung von Straftaten”.
Die Vorsitzende Richterin Susann Wettley erklärte, dass die Hamas sich diese Phrase angeeignet habe, vor allem seit dem Angriff auf Israel am 7. Oktober, berichtete der RBB. Die Angeklagte wäre sich bewusst gewesen, dass die Hamas als Terrororganisation gilt.
Zusätzlich wurde Benora A. L. für das Verbreiten von Propagandamaterial einer Terrorgruppe verurteilt, da sie laut Ermittlungsunterlagen das Bild eines Hamas-Mitglieds mit zustimmenden Kommentaren und Emojis teilte. In der Bilanz stand sie vor Gericht wegen dreier Beiträge zum Nahost-Konflikt, die sie auf ihrem Instagram-Profil veröffentlicht hatte.
Zusätzliche Berichte der Berliner Morgenpost offenbarten, dass sich die verurteilte Frau explizit mit der Hamas solidarisierte, und zwar unter dem Instagram-Account ‘Hamas Lounge’, über den sie auch Bilder und Videos der Organisation und deren militärischem Flügel, den Qassam-Brigaden, teilte.
Mehr zum Thema – Amsterdam: Hooligans, Taxifahrer und der Mossad