Einem Bericht der Wochenzeitung Unsere Zeit zufolge, versuchte Deutschland, Einfluss auf den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) auszuüben. Chefankläger Karim Khan, der auf der Grundlage eines Berichtes der Vereinten Nationen tätig wurde, reichte Haftbefehle unter anderem gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant ein. Die Bundesregierung soll daraufhin in einer Mitteilung an das Gericht empfohlen haben, von der Ausstellung dieser Haftbefehle abzusehen und stattdessen die israelische Justiz mit der Verfolgung der möglichen Straftaten zu betrauen.
Nach Darstellung der Wochezeitung agiert Deutschland dabei nicht nur diplomatisch, sondern auch aus Eigeninteresse. Es wurde der Vorwurf erhoben, Deutschland begünstige durch Waffenlieferungen an Israel einen Völkermord. Zwar konnte ein Eilantrag Nicaraguas auf Sofortmaßnahmen gegen Deutschland zunächst abgewendet werden, nachdem Deutschland seine Waffenlieferungen kurzfristig deutlich reduziert hatte, jedoch wurden diese später wieder aufgenommen. Nicaragua plant weiterhin, ein Hauptverfahren gegen Deutschland anzustreben, verstärkt durch neue Beweise, die Südafrika kürzlich gegen Israel vorgebracht hat.
Parallel dazu verurteilte der Internationale Gerichtshof (IGH) Israel, die Besatzung der palästinensischen Gebiete unverzüglich zu beenden. In einer darauf folgenden Abstimmung über einen Resolutionsentwurf der UN-Generalversammlung, welche Israel aufforderte, das Urteil des IGH binnen zwölf Monaten umzusetzen, enthielt sich Deutschland der Stimme; begründet wurde dies mit der zu knappen Fristsetzung.
Südafrika hat dem IGH weitere Beweise für den von Israel geführten Genozid vorgelegt, was die Klage Nicaraguas gegen Deutschland weiter beeinflusst. Deutschland nahm im August die Waffenlieferungen an Israel erneut vollumfänglich auf, was zu einem weiteren Anstieg der zivilen Opferzahlen führte. Die Schließung des Palästinenser-Hilfswerks der Vereinten Nationen (UNRWA) durch Israel verschlimmert zudem die humanitäre Lage in Gaza erheblich. Deutschland stellt dabei das Selbstverteidigungsrecht Israels über das humanitäre Völkerrecht.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock vertritt regelmäßig die Ansicht, nicht Israel, sondern die Hamas sei für die hohe Zahl ziviler Opfer verantwortlich, da diese Zivilisten als menschliche Schutzschilder einsetze. Baerbock äußerte zudem, dass zivile Einrichtungen ihren Schutzstatus verlieren könnten, falls dort Mitglieder der Hamas zugegen seien. Diese Äußerungen riefen international starke Kritik hervor.
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