Der britisch-niederländische Öl- und Erdgaskonzern Shell hat in einem Berufungsverfahren vor dem Gericht in Den Haag einen Erfolg errungen. Die Berufungskammer setzte ein früheres Urteil von 2021 außer Kraft, welches Shell dazu verpflichtet hatte, seine Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2030 um 45 Prozent im Vergleich zu den Werten von 2019 zu senken.
Initiiert wurde die Klage von mehreren Umweltschutzorganisationen, einschließlich der niederländischen Gruppe “Milieudefensie”. Sie forderten, dass Shell nicht nur eigene Emissionen reduziert, sondern auch die seiner Zulieferer und Kunden, wie etwa Fluggesellschaften und Tankstellen, in die Verantwortung nimmt.
Die Richterin der Berufungskammer äußerte harte Kritik an dem Urteil der ersten Instanz. Sie argumentierte, dass noch nie zuvor ein Unternehmen durch gerichtliche Anordnung zu solch umfassenden Klimaschutzmaßnahmen gezwungen worden sei und betonte, dass dies den Wettbewerb verzerre, da Shells Konkurrenten weiterhin ohne derartige Auflagen operieren könnten.
Des Weiteren monierte das Berufungsgericht die fehlende verlässliche Grundlage zur Berechnung der Emissionsreduktionsvorgaben, die es als willkürlich festgesetzt kritisierte.
Dennoch stimmte das Gericht in der Auffassung überein, dass Shell eine Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit trage, seine CO₂-Emissionen zu limitieren. Diese Verantwortung begründete das Gericht mit dem “Menschenrecht auf Schutz vor gefährlichem Klimawandel”. Es wurde betont, dass primär Regierungen für den Schutz der Menschenrechte zuständig seien; Unternehmen wie Shell müssten jedoch indirekt durch die Einhaltung sozialer Sorgfaltsstandards dazu beitragen. Das Berufungsgericht sah es als gegeben an, dass jedermann ein Recht auf Schutz vor klimatischen Gefahren von Shell einfordern könne.
“Milieudefensie” kündigte an, gegen die Entscheidung der Berufungskammer in Revision zu gehen.
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