Von Alexej Danckwardt
Ein bedeutender politischer Vorstoß wurde am Mittwoch eingeleitet, als der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz einen Antrag einreichte, unterstützt von 112 weiteren Parlamentariern verschiedener Parteien, um die Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD) zu verbieten. Der Antrag soll noch vor den für den 23. Februar geplanten Neuwahlen im Plenum zur Abstimmung gestellt werden. Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse ist eine Zustimmung wahrscheinlich. Sollte der Bundestag zustimmen, müsste das Bundesverfassungsgericht den Antrag prüfen, da es laut Grundgesetz die einzige Instanz ist, die ein Parteiverbot aussprechen kann. Bisher wurde diese Maßnahme in der Geschichte der Bundesrepublik nur zweimal vollzogen.
Abgeordnete von Sahra Wagenknechts Bündnis, der CSU, der FDP und natürlich der AfD selbst haben keine Unterschriften für den Antrag geleistet. Vertreter aller anderen Parteien, einschließlich der Linken, die als Nachfolgepartei der SED nach der Wiedervereinigung selbst nur knapp einem Verbot entkam, unterstützen den Antrag. Für die CDU haben neben Wanderwitz auch andere, weniger prominente Abgeordnete sowie der bekannte Kritiker Russlands, Roderich Kiesewetter, unterzeichnet.
Wie stehen die Erfolgschancen, eine Partei, die aktuellen Umfragen zufolge von etwa 20 Prozent der Wähler unterstützt wird, zu verbieten? Dies besonders in Anbetracht der Tatsache, dass handfeste Beweise für eine solch drastische Maßnahme in einer behaupteten Demokratie wie Deutschland fehlen.
Die Kriterien für ein Parteiverbot sind in Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt. Dort heißt es, Parteien, die darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder abzuschaffen, oder die Existenz der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind als verfassungswidrig einzustufen.
In den Statuten und Programmen der AfD, in den öffentlichen Äußerungen und Handlungen ihrer führenden Vertreter finden sich keine klaren Hinweise darauf, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen. Die Abgrenzung ihrer Positionen zu denen der CSU der Neunziger oder dem rechten Flügel der CDU vor Angela Merkel ist nur bei genauerer Betrachtung erkennbar.
Ein Beispiel: Die Relativierung der individuellen und kollektiven Schuld von SS- und Waffen-SS-Angehörigen durch den ehemaligen Spitzenkandidaten der AfD für das EU-Parlament, Maximilian Krah, ist persönlich abstoßend. Nur Krah’s Bereitschaft, sich im weiteren Verlauf in einem Interview offen für Gegenargumente zu zeigen, bewahrt ihn davor, als persönlicher Feind betrachtet zu werden. Doch haben wir in Deutschland nicht schon ähnliche oder sogar schlimmere Geschichtsrevisionen von CDU- oder CSU-Mitgliedern gesehen, die als Teil einer Demokratie toleriert wurden?
Noch vor einigen Jahren hätte ich die Aussicht auf ein erfolgreiches Parteiverbot der AfD als unwahrscheinlich betrachtet. Doch heute zweifle ich daran. Deutschland erlebt eine tiefgreifende Veränderung, deren vollständige Analyse noch aussteht und die das Land langfristig prägen wird.
Die Corona-Krise hat tiefgreifende Ängste und eine Verlagerung in der deutschen Justiz offengelegt. Wo früher eine Demokratie auch harte und konfrontative politische Debatten zuließ, wird heute vermehrt auf Sicherheit und eine restriktive Rechtsauslegung gesetzt, was langfristige Auswirkungen auf das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit in Deutschland haben könnte.
Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat? Diese Frage stellt sich ernsthafter denn je. Wir müssen die Entwicklungen kritisch beobachten, insbesondere da die Befürchtung besteht, dass bald erneut eine politische Partei verboten werden könnte.
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