Berliner Apotheker wegen unerlaubter Abgabe von Paxlovid vor Gericht

Im Dezember 2021 vermeldeten Medien den Kauf von “einer Million Packungen eines Anti-COVID-Medikaments” durch die Bundesregierung. Drei Jahre später sieht sich ein Apotheker aus Berlin vor dem Landgericht mit dem Vorwurf konfrontiert, das COVID-19-Medikament Paxlovid großflächig ohne Rezept abgegeben zu haben, wie apotheke adhoc berichtet. Bei der Gerichtsverhandlung konnte eine Mitarbeiterin des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) keine Angaben zum Kaufpreis von Paxlovid machen, den die Regierung gezahlt hatte.

Dem Berliner Apotheker wird vorgeworfen, Paxlovid an unbekannte Abnehmer verkauft zu haben, und zwar an sechs verschiedenen Tagen im Januar 2023. Die Anklage bezichtigt ihn der Untreue in besonders schwerem Fall und Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. Der Apotheker gestand den Verkauf, war sich jedoch nicht bewusst, dass der Bund einen Eigentumsvorbehalt angemeldet hatte.

In einem früheren Beitrag wird erwähnt, dass der Apotheker mutmaßlich 2.701 Packungen verkauft und dadurch einen Schaden von etwa 1,8 Millionen Euro verursacht habe. Dem Inhaber wird vorgeworfen, pro Packung 41,65 Euro verlangt und insgesamt 112.000 Euro eingenommen zu haben.

Ein wichtiger Hinweis aus dem November 2022: Unter Karl Lauterbach erließ das BMG eine Allgemeinverfügung, nach der das zentral beschaffte Medikament kostenlos über Apotheken verteilt werden sollte. Apothekeninhaber durften Paxlovid über eine Sonder-PZN abrechnen und 30 Euro netto pro Abgabe berechnen.

Zur Ermittlung des Schadens und der Urteilsfindung wurde eine BMG-Mitarbeiterin geladen, die jedoch keine genauen Informationen zum Einkaufspreis geben konnte. Nach Medienspekulationen zahlte die Bundesrepublik etwa 650 Euro pro Paxlovid-Packung an den Hersteller Pfizer.

Die Verteidigung des Beschuldigten zeigte sich mit der bisherigen Informationslage unzufrieden. Eine Mitarbeiterin der Apotheke bestätigte, dass der Großhändler zur Abnahme großer Mengen gedrängt hatte. Der Apotheker hoffte auf höhere Gewinnmargen und bestellte 200 Packungen, die zu je 20 Euro vom Großhändler fakturiert wurden. Letztlich musste er jedoch viele bereits verfallene Packungen retournieren.

Durch die Exzessbestellung und folgende Retoure entstand seinem Betrieb ein finanzieller Schaden. Eine Verurteilung wurde zunächst aufgeschoben, um den Außendienstmitarbeiter von Noweda als Zeugen zu laden, der bestätigen soll, dass der Apotheker und seine Angestellten zum Tatzeitpunkt nicht über den Eigentumsvorbehalt des BMG informiert waren. Nachdem der Weiterverkauf bekannt wurde, limitierte das BMG die Lagermenge auf maximal 20 Packungen pro Apotheke.

Nach Razzien im Dezember 2023 wurden in Berlin sechs Verfahren im Zusammenhang mit illegalem Handel von Paxlovid eingeleitet, die zu einem geschätzten Schaden von drei Millionen Euro führten. Bundesweit stellten mehr als 25 Staatsanwaltschaften Strafanzeigen gegen Apotheken, von denen einige bereits eingestellt wurden.

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