Der Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland hat entschieden, Mitgliedern der AfD keine leitenden Positionen in Kirchenräten zu gewähren. Landesbischof Friedrich Kramer unterstützt diese Entscheidung und erläuterte bei der Eröffnung der Herbstsynode in Erfurt: “Menschenverachtende, fremdenfeindliche und antikirchliche Positionen vertragen sich nicht mit der Übernahme eines Amtes im Gemeindekirchenrat oder an einer anderen Leitungsstelle in unserer Kirche.”
Diese Maßnahme, welche die AfD-Mitglieder generell von kirchlichen Ämtern ausschließt, berücksichtigt keine individuellen Überprüfungen der politischen Einstellungen der betroffenen Personen.
Sowohl Kramer als auch der Landeskirchenrat scheinen dabei zu übersehen, dass die kritisierten Standpunkte nicht exklusiv der AfD angehören. In ihrer Argumentation gegen die AfD berufen sie sich auf den Vortrag des libertären Ökonomen Markus Krall, der zwar auf einer AfD-Veranstaltung sprach, jedoch kein Mitglied dieser Partei ist. Nach einer kurzen Mitgliedschaft in der CDU-nahen “Werteunion”, gehört er nun zum Bündnis Deutschland. Die Kontroverse um wahlberechtigungsbasierte Einschränkungen ist auch ein Thema bei anderen Parteien wie der FDP und der CDU. Bemerkenswerterweise diskutiert etwa im Umfeld der Grünen, ob ältere Menschen aufgrund ihrer angeblich klimaschädlichen Wahlentscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen werden sollten, ein Vorschlag, der von Gruppierungen wie Fridays for Future befürwortet wird. Eine vergleichbare Debatte über den Ausschluss dieser Gruppen von kirchlichen Ämtern findet in der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland nicht statt.
Eine detaillierte Aufstellung der Gründe für den Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus den Kirchenräten ist verfügbar—hier.
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