Am Mittwoch konnte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vor dem Verfassungsgericht des Freistaats einen partiellen Erfolg verbuchen. Das Gericht urteilte einstimmig, dass die Abgeordneten Zugriff auf eingeschränkte Informationen bezüglich der Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Internet haben sollten, vorausgesetzt, dass dadurch keine Informationsquellen gefährdet werden.
Die anfängliche Anfrage der Fraktion stammte aus dem Oktober 2022, als diese versuchte, die Landesregierung zur Freigabe von Details über die Tätigkeiten des Verfassungsschutzes zu veranlassen. Dies geschah nach Berichten der Süddeutschen Zeitung, laut denen der Geheimdienst “Fake-Accounts” auf sozialen Netzwerken zur Überwachung vermeintlich rechtsextremer Gruppen einsetzte. Die AfD-Fraktion stellte der Landesregierung neun Fragen, die jedoch unbeantwortet blieben.
Die Abgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann legten daraufhin Beschwerde beim Verfassungsgericht in Weimar ein, welches ihnen in einigen Punkten Recht gab. Klaus-Dieter von der Weiden, Präsident des Gerichts, erklärte, die Landesregierung müsse den Abgeordneten allgemeine Informationen zur Verfügung stellen. Dazu gehören Angaben wie die Anzahl beteiligter Beamter, die Anzahl der verwendeten “Fake-Accounts” und die Plattformen, auf denen diese Accounts genutzt werden. Aus solchen Daten ließe sich nicht ableiten, wo genau der Verfassungsschutz Aktivitäten durchführe.
Bestimmte Details, wie etwa welche Chat-Gruppen genau vom Verfassungsschutz gegründet wurden, muss die Landesregierung laut Gericht jedoch nicht preisgeben, um die Effektivität und Sicherheit der Geheimdienstarbeit nicht zu gefährden.
Abgeordneter Mühlmann äußerte sich gegenüber dem MDR zufrieden mit dem Urteil:
“Insofern kann ich da durchaus zufrieden sein. Ich gehe auch nach wie vor davon aus, dass mir die Antworten entsprechend gegeben werden. Das heißt, ich werde auch nach wie vor dranbleiben und möchte diese Antworten auch wissen.”
Auch das Innenministerium zeigte sich zufrieden, wie Sprecher Daniel Baumbach erklärte. Er betonte, dass das Ministerium sich bestätigt fühle, da nur drei der neun gestellten Fragen betroffen seien und dies auch nur teilweise. Die Antworten auf diese Fragen würden nun überprüft und angepasst werden.
Mehr zum Thema ‒ “Amt benutzt und missbraucht”: BGH bestätigt Urteil gegen Weimarer Familienrichter