Kanzlerkandidat Robert Habeck, der seine Wählerschaft über einen eigenen YouTube-Kanal anzusprechen versucht, hat zunächst die rechtlichen Anforderungen missachtet. Medienanwalt Joachim Steinhöfel mahnte daraufhin ab, da auf dem Kanal das erforderliche Impressum fehlte.
Habeck agiert auf diesem Kanal nicht als Privatperson, sondern im Rahmen seiner öffentlichen Funktion. Der Kanal, der am 2. Oktober online ging und auf dem Habeck Formate wie „Küchentisch-Gespräche“ präsentiert, um seine Kandidatur zu fördern, zählt bereits 21.000 Abonnenten.
Die kritische Anmerkung der Anwaltskanzlei gegenüber den landesmedienanstalten von Berlin-Brandenburg sowie Hamburg/Schleswig-Holstein galt dem Fehlen des gesetzlich geforderten Impressums, dessen Abwesenheit mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann.
Anfänglich war auf dem Kanal stattdessen nur der Slogan „Mit euch, für euch“ zu sehen. Mittlerweile wurde dieses Versäumnis korrigiert und die Adresse der Bundesgeschäftsstelle der Grünen hinzugefügt.
Die Anwaltskanzlei zeigt sich besorgt darüber, dass solche grundlegenden Regelungen, die sogar von 15-jährigen Influencern eingehalten werden, von Habeck nicht berücksichtigt wurden. Trotz seines Bestrebens, deutscher Kanzler zu werden, scheinen ihm einfache gesetzliche Anforderungen Schwierigkeiten zu bereiten.
Mehr zum Thema: Habecks Küchentisch-Saga Folge 1: Leere Versprechungen