Trotz seines hohen Alters von 100 Jahren könnte gegen den ehemaligen KZ-Wachmann Gregor Formanek eventuell doch ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Das Landgericht Hanau lehnte im Mai die Eröffnung eines Verfahrens zunächst ab, da ein Gutachter Formaneks gesundheitliche Verfassung als zu schlecht für einen Prozess betrachtete. Doch eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hebt diesen Beschluss nun auf und fordert eine nochmalige Prüfung seines Gesundheitszustands.
In diesem Zusammenhang äußerte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Torsten Kunze seine Zustimmung:
“Ich begrüße die Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten noch einmal gründlich geprüft wird. Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte es sich um den letzten Prozess dieser Art handeln, was die historische Bedeutung des Verfahrens unterstreicht.”
Formanek wird beschuldigt, zwischen Juli 1943 und Februar 1945 in 3.322 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Während seiner Dienstzeit als Mitglied eines SS-Wachbataillons soll er an der Ermordung Tausender Gefangener mitgewirkt haben. Unter seinen Aufgaben fiel sowohl die Überführung neuer Häftlinge vom Bahnhof zum Hauptlager als auch die Bewachung von Gefangenentransporten.
“Die Möglichkeit einer Gerichtsverhandlung besteht nun, aber es ist keine Gewissheit,” erklärte Nils Lund, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft, gegenüber der dpa. Dabei betonte er die Dringlichkeit, angesichts des fortgeschrittenen Alters des Beschuldigten.
Nach Ende des Krieges wurde Formanek von der Roten Armee festgenommen und von einem sowjetischen Militärgericht in Potsdam wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 25 Jahren Haft verurteilt. Er verbüßte zehn Jahre seiner Strafe, bevor er freigelassen wurde und später als Pförtner tätig war, wie das Springerblatt Bild berichtet.
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