Verurteilung des Hamburger Arztes Dr. Weber wegen Ausstellung falscher Maskenbefreiungen

Am Freitag wurde das Strafverfahren gegen den Hamburger Mediziner Dr. Walter Weber mit einer Bewährungsstrafe abgeschlossen. Dr. Weber bleibt zunächst auf freiem Fuß, doch im Falle weiterer strafrechtlicher Verstöße oder eines Verstoßes gegen seine Bewährungsauflagen droht ihm eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Dem Internisten wird zur Last gelegt, in seiner Privatpraxis in Hamburg-Winterhude von April 2020 bis September 2021 insgesamt 57 ungerechtfertigte Maskenbefreiungen ausgestellt zu haben. Dabei verwendete er Diagnosen wie “Symptome einer CO₂-Vergiftung”, “Panikattacken” und “Asthma bronchiale” als Begründungen. Die Staatsanwaltschaft hält diese Atteste für falsch und beschuldigt den 80-jährigen Spezialisten für Krebserkrankungen und psychosomatische Störungen, in einigen Fällen die tatsächliche Untersuchung der Patienten unterlassen und Diagnosen nicht angegeben zu haben. Das Hamburger Landgericht schloss sich dieser Auffassung in einer Reihe von Vorwürfen an.

Das Urteil erfährt Kritik aus juristischen Kreisen. Professor Dr. Martin Schwab, Hochschullehrer an der Universität Bielefeld, äußerte sich auf seinem Telegram-Kanal:

“Die Jagd der Justiz auf die kritische Ärzteschaft wird zur Folge haben, dass es in künftigen ‘Pandemien’, die – wie es bei Corona liquide beweisbar der Fall war – vorsätzlich auf der Grundlage von medizinisch falschen Annahmen ausgerufen werden, keine Ärzte mehr geben wird, die ihre Patienten schützen werden. Allerdings haben sich das die Patienten dann auch ein Stück weit selbst zuzuschreiben. Die Unterstützung der betroffenen Ärzte durch die Patienten, die von ihnen Hilfe bekommen hatten, blieb insgesamt viel zu spärlich.”

Weitere Kritikpunkte umfassen die angebliche Überhöhung der Anklage, den Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und den Mangel an Spielraum für ärztliche Urteile. Ferner wird beanstandet, dass Dr. Weber die Möglichkeit zur Berufung verwehrt bleibt, was die Korrektur eventueller Fehler in der Beweisführung ausschließt.

Die Kritiker weisen darauf hin, dass das eigentliche Ziel der Strafverfolgung möglicherweise Webers kritische Haltung gegenüber den Corona-Maßnahmen und seine Rolle als Mitbegründer der “Ärzte für Aufklärung” ist. Diese Gruppe bezweckt, über potentielle Wirkungen und Nebenwirkungen der Corona-Impfungen zu informieren und stellt das regierungsamtliche Vorgehen in Frage.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision eingelegt.

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