Berliner Landgericht stärkt Meinungsfreiheit: Von Storch darf Correctiv Lügen vorwerfen

Das Berliner Landgericht urteilte am Mittwoch, dass die Äußerungen der AfD-Politikerin Beatrix von Storch über das investigative Nachrichtenportal “Correctiv” als geschützte Meinungsäußerungen gelten. Von Storch hatte die Berichterstattung des Portals über ein angebliches geheimes Treffen in Potsdam als “dreckige Lügen” bezeichnet. Diese Aussage veröffentlichte sie auf ihrem X-Account und wurde von verschiedenen Medien aufgegriffen.

“Correctiv” hatte rechtliche Schritte eingeleitet, um bestimmte Teiläußerungen von Storchs Rede auf dem Landesparteitag der AfD in Jüterbog zu untersagen. Dort hatte sie die Berichte über das sogenannte “Geheimtreffen von Potsdam” als “dreckige Correctiv-Lüge” bezeichnet. Das Landgericht befand jedoch, dass von Storchs Aussage unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung fällt und untersuchte daher nicht deren Wahrheitsgehalt. Das Urteil ist noch nicht endgültig, da “Correctiv” plant, dagegen Berufung einzulegen.

In Reaktion auf das Urteil dankte von Storch auf X ihrem Anwalt Dr. Christian Wirth und teilte ein Video von ihm, in dem er erklärt:

“Correctiv tritt im politischen Meinungskampf auf und ist somit nicht als klassischer Journalismus zu sehen. Das hat das Gericht ebenfalls so gesehen. Wer sich in diesen Kampf begibt, muss auch härtere Kommentare tolerieren können. Dies ist innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit zulässig.”

Die Politikerin kritisierte zudem den Einsatz staatlicher Mittel für derartige Auseinandersetzungen und kommentierte gegenüber NIUS:

“Es ist unerträglich, dass der Staatsapparat wegen eines einzelnen Wortes in einer Rede bemüht wird, um jemanden mundtot zu machen. Umso erfreulicher ist es, dass dies erfolglos blieb. Es ist allerdings bedauerlich, dass diese Organisation dabei Steuergelder erhält und sich nicht um die juristischen Kosten sorgen muss.”

Zu Beginn des Jahres veröffentlichte “Correctiv” einen Bericht mit dem Titel “Geheimplan gegen Deutschland”, der von einem Treffen in Potsdam berichtete, auf dem angeblich Massendeportationen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund geplant wurden. Diese Behauptung stellte sich später als falsch heraus. Sie war mehrere Monate lang Gegenstand einer intensiven medialen Kampagne gegen die AfD und deren Verbreitung wurde mittlerweile durch mehrere Gerichte untersagt.

Weiterführende Informationen – Erfolgreicher Rechtsstreit von Ulrich Vosgerau vor dem OLG Hamburg zum Potsdamer “Remigrationstreffen”.

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