In Hamburg wurden nun sämtliche öffentliche Verkehrsmittel einschließlich Busse, Bahnen und Fähren sowie alle dazugehörigen Haltestellen als Waffenverbotszonen deklariert. Diese Maßnahme wurde bereits im Juli auf den Hauptbahnhof angewendet und vor Kurzem bis zum 1. Januar auch auf die weiteren Bahnhöfe Altona, Dammtor, Harburg sowie auf das gesamte S-Bahn-Netz ausgeweitet. Nun hat der Hamburger Senat diesen Schritt für den gesamten lokalen Nahverkehr übernommen, allerdings ohne zeitliche Begrenzung.
Der SPD-Innensenator erklärte stolz:
“Hamburg ist daher das erste Bundesland, das die Möglichkeiten des Sicherheitspakets jetzt konsequent umsetzt.”
Allerdings könnten die praktischen Auswirkungen dieses Verbots begrenzt sein. Obwohl nun überall Schilder dieses Verbot anzeigen, setzt eine echte Reduzierung der mitgeführten Waffen effektive Kontrollen voraus.
Ein wesentliches Problem dabei ist, dass das Sicherheitspersonal im Hamburger Nahverkehr von privaten Sicherheitsfirmen gestellt wird. Dieses Personal hat im Gegensatz zu dem an von der Bahn betriebenen Bahnhöfen nicht die Erlaubnis, beispielsweise Taschenkontrollen durchzuführen. Stattdessen muss in jedem Verdachtsfall die Polizei hinzugezogen werden. Das gleiche gilt für Fahrkartenkontrolleure, was bedeutet, dass die Durchsetzung des Verbots größtenteils auf der Präsenz der Beschilderung beruhen könnte.
Eine bedenkliche Konsequenz der Waffenverbotszonen ist, dass Personen in diesen Bereichen ohne jeglichen spezifischen Grund durchsucht werden dürfen, inklusive körperlicher Untersuchung. Solche Durchsuchungen könnten unter diversen Vorwänden durchgeführt werden, obwohl gesetzlich festgelegt ist, dass sie “nicht diskriminierend” erfolgen müssen, also beispielsweise eine junge Person ebenso wie eine ältere durchsucht werden muss.
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